ZIVI - Zulassungsgesuche um ein Drittel gesunken

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Zivildienst: Deutlich weniger Zulassungen

In den fünf Monaten seit Inkrafttreten der revidierten Zivildienstverordnung ging die Zahl der Zulassungsgesuche um ein Drittel zurück. Auf immer mehr dieser Gesuche wurde nicht eingetreten, was insgesamt zu einer deutlichen Abnahme der Zulassungen zum Zivildienst führte.

Im Rahmen des neuen Verfahrens, welches seit 1. Februar 2011 gilt, hat die Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI bis Ende Juni insgesamt 1878 Personen neu zum Zivildienst zugelassen. Das sind gut 40 Prozent weniger als in der Vergleichsperiode des Vorjahres (3218 Zulassungen). Ursache dafür sind zum einen die um ein Drittel zurückgegangenen Zulassungsgesuche, andererseits der gestiegene Anteil der Nichteintretensentscheide. Konnte ein Interessierter bis Ende Januar das Gesuchsformular noch direkt von der Website beziehen, muss er neu ein personalisiertes Formular bestellen, dieses einreichen und nach einer Bedenkfrist von vier Wochen bestätigen. Unterlässt er die Bestätigung, wird auf das Gesuch nicht eingetreten. Diese fristgerechte Bestätigung unterbleibt oft. Statt wie früher rund 97 % führen deshalb nur noch 82 % der Gesuche zu einer Zulassung. Einige Personen mit Nichteintretensentscheid reichten in der Folge ein Zweitgesuch ein. Der Bestand an zivildienstpflichtigen Personen ist weiter gestiegen. Ende Juni waren 25 080 Personen zum Zivildienst zugelassen. Diese erbrachten im ersten Halbjahr bereits über eine halbe Million Diensttage. In insgesamt 2833 Einsatzbetrieben standen Ende Juni 9782 Einsatzplätze zur Verfügung. Das neue Zulassungsverfahren ist seit fünf Monaten in Kraft. Aufgrund der eingeschobenen Bedenkfrist kam das neue System erst im zweiten Quartal vollumfänglich zum Tragen. Die vorliegende Zahlenbasis ist noch zu knapp, um Bilanz über die Auswirkungen der Verordnungsrevision zu ziehen. Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD wird dem Bundesrat im Dezember 2011 einen Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung vorlegen und darin die Wirksamkeit der seit Februar umgesetzten Massnahmen bewerten.

(EVD, 20.07.2011)