Schweiz und Österreich haben Quellensteuerabkommen unterzeichnet

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Schweiz und Österreich unterzeichnen Quellensteuerabkommen

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und die österreichische Bundesministerin für Finanzen, Maria Fekter, haben am 13. April 2012 in Bern ein Quellensteuerabkommen unterzeichnet. Es orientiert sich am Modell der Schweizer Steuerabkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Österreich ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge österreichischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Quellensteuer, deren Erlös die Schweiz anonym an die österreichischen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert. Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Für Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf ist der Abschluss des Abkommens mit Österreich ein weiteres Zeichen dafür, dass es die Schweiz ernst meint mit ihrer neuen Finanzplatzstrategie. Dies schafft Rechtssicherheit und soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz langfristig stärken. Die Schweiz will künftig keine unversteuerten Gelder mehr.

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Österreich entspricht weitgehend den Abkommen mit Deutschland und Grossbritannien. Unterschiede bestehen einerseits in den Steuersätzen. Der Betrag für die pauschale Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit liegt je nach Dauer der Bankbeziehung und der Vermögenshöhe zwischen 15 und 38 Prozent. Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge gilt ein Einheitssatz von 25 Prozent. Dies entspricht der österreichischen Kapitalertragssteuer.

Anderseits wurde keine Vorauszahlung der Schweizer Banken vereinbart. Der Einbezug von Erbschaftsfällen erübrigte sich, weil Österreich keine Erbschaftssteuer kennt. Die beiden Vertragsparteien erachten die bestehenden Amtshilfeverfahren als genügend, sodass keine zusätzlichen Anfragemöglichkeiten vereinbart wurden.

Die Schweiz und Österreich haben zudem vereinbart, wichtige Hindernisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen zu beseitigen sowie die Bedingungen für Bankbewilligungen in Österreich zu erleichtern. Der Vertrieb von Effektenfonds wird vereinfacht.

Das Abkommen stellt ein gutes Verhandlungsergebnis dar, da es die Interessen und Erfordernisse beider Staaten gleichermassen befriedigt. Das von der Schweiz und Österreich unterzeichnete Steuerabkommen respektiert einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche der österreichischen Behörden.

Zwischen beiden Seiten besteht Einverständnis, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.

Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

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(EFD, 13.04.2012)