Post unter Verdacht der Geldwäscherei

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Staatsanwaltschaft fordert Millionenbusse für Schweizerische Post

altDie Schweizerische Post hat sich am 19.04.2011 wegen Geldwäscherei vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Busse von 2,6 Millionen Franken. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil folgt am 20.04.2011.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken in Tausendernoten am Schalter in Solothurn. Ein Verantwortlicher einer Anlagefirma hob das Geld ab und gab an, einen Edelstein kaufen zu wollen.

Den beiden Verantwortlichen dieser Anlagefirma wirft die Staatsanwaltschaft gewerbsmässigen Betrug und Veruntreuung vor. Sie müssen sich in einem späteren Prozess verantworten. Insgesamt geht es um Anlagegelder von 34 Millionen Franken von 95 Kunden.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Verfahren gegen die zwei Postmitarbeiterinnen eröffnet, die das Geld ausbezahlt hatten. Da sie sich dabei weisungskonform verhalten hatten, stellte die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren wieder ein.

Die beiden Mitarbeiterinnen hatten sich bei der für Geldwäscherei zuständigen Stelle rückversichert. Der Spezialist habe jedoch lediglich geprüft, ob das Konto nicht gesperrt sei und ob sich genug Geld darauf befinde, sagte der Staatsanwalt am 19.04.2011.

Ungewöhnliche Auszahlung nicht geprüft

Über die Herkunft des Geldes, die Anlagefirma und die Verwendung der grossen Auszahlung sei nicht nachgeforscht worden. Das Geld sei erst am Vortag auf dem Konto eingetroffen. Dabei seien genau solche Durchlaufszahlungen verdächtig.

Der erst seit siebeneinhalb Monaten in dieser Abteilung tätige PostFinance-Angestellte habe sich auf keinerlei Regelungen zu Barauszahlungen stützen können, hielt der Staatsanwalt fest. Bei PostFinance hätten diese gefehlt.

Erst diese fehlenden Regelungen bei Barauszahlungen hätten die Einziehung dieser Vermögenswerte vereitelt, sagte der Staatsanwalt. Er war der Post deshalb Organisationsmangel vor.

Verteidiger: "Anklage ungenügend"

Der Verteidiger wies diese Vorwürfe vehement zurück. Da die Staatsanwaltschaft den für Geldwäscherei notwendigen Tatbestand des Vorsatzes nicht nachweisen könne, sei die Anklageschrift ungenügend.

PostFinance sei deshalb freizusprechen, sofern überhaupt auf die Anklage eingetreten werden könne. Dem Finanzinstitut stehe zudem eine Parteienentschädigung zu. Bei der Auszahlung habe eher Veruntreuung als Betrug stattgefunden.

(19.04.2011)