Luzern will Voraussetzungen für Pauschalsteuer verschärfen
Die Luzerner Kantonsregierung will die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung verschärfen. Damit reagiert sie auf die vor einem Jahr zustande gekommene Initiative der Grünen gegen "Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre".
Mit dem am 25.04.2011 publizierten Gegenvorschlag zur Initiative will die Regierung verhindern, dass gute Steuerzahler in Nachbarkantone abwandern und Luzern Steuererträge verliert. Zugleich soll dem Anliegen nach mehr Steuergerechtigkeit sowie der aktuellen Entwicklung auf Bundesebene Rechnung getragen werden.
Im letzten Jahr wurden im Kanton Luzern 157 Personen nach Aufwand besteuert. Die tiefe Anzahl pauschal besteuerter Personen zeige, dass Luzern dieses Instrument zurückhaltend einsetze, schreibt die Regierung.
Hohe Verluste bei Abwanderung
Bei einer Annahme der Initiative rechnet die Regierung mit relativ hohen Steuerausfällen von bis zu 14 Mio. Franken. Dazu käme der Verlust von Konsumausgaben, von den die Luzerner Wirtschaft heute profitiere.
Die Regierung will deshalb die Abwanderung der wohlhabenden Ausländern verhindern. Neben den erheblichen Steuern investierten diese auch hohe Beträge in das Wohneigentum. Zudem würden sie vielfach namhafte Beiträge an gemeinnützige Institutionen und Projekte spenden.
Mit dem Gegenvorschlag sollen die Bedingungen für eine Pauschalbesteuerung verschärft werden, aber so, dass die reichen Ausländer nicht vergrault werden. Luzern will damit weiter gehen als die vom Bund vorgesehene Lösung.
Neue Bedingungen
Konkret ist ein steuerbares Einkommen von mindestens dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder Mietwertes vorgesehen, im Minimum 600'000 Franken. Das Vermögen soll mindestens das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens betragen, im Minimum 12 Mio. Franken.
Mit Ausnahme des Kantons Zürich gewähren heute alle Kantone Ausländern die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung. In Zürich wurde sie 2009 per Volksabstimmung abgeschafft. Inzwischen sei fast die Hälfte der betroffenen Steuerpflichtigen aus dem Kanton Zürich weggezogen, hält die Luzerner Regierung fest.
(26.04.2011)