Kühne + Nagel einigt sich aussergerichtlich mit Klägern in der US-Kartellsammelklage
Kühne + Nagel hat sich in einer zivilen Sammelklage in den USA aussergerichtlich geeinigt. Aufgrund der vom US Department of Justice (DOJ) untersuchten Kartellvorwürfe bei bestimmten Zuschlägen für Speditionsdienstleistungen hatten Klägergruppen pauschal Schadensersatz gefordert.
Im Rahmen der Einigung, die noch der Zustimmung des US-Gerichts bedarf, wird Kühne + Nagel einen Betrag von USD 28 Mio. bezahlen und darüber hinaus Ansprüche, die dem Unternehmen selber aus einer Kartellsammelklage in den USA gegen Luftverkehrsgesellschaften zustehen, abtreten. Die Zahlung erfolgt aus den hierfür gebildeten Rückstellungen.
Karl Gernandt, Präsident des Verwaltungsrats der Kühne + Nagel International AG, sagte: „Mit dieser Einigung können wir – nachdem das zuständige amerikanische Gericht im November 2011 schon die Vergleichslösung mit dem DOJ im US-Kartellverfahren bestätigt hat – die leidlichen Streitigkeiten in den USA, die sich alle auf lang zurückliegende Vorgänge beziehen, nun endlich final abschliessen.“
Über Kühne + Nagel Mit rund 63.000 Mitarbeitern an 1000 Standorten in mehr als 100 Ländern zählt Kühne + Nagel zu den global führenden Logistikdienstleistern. Schwerpunkte liegen in den Bereichen See- und Luftfracht, Kontraktlogistik und Landverkehre mit klarer Ausrichtung auf wertschöpfungsintensive Bereiche wie informatikgestützte integrierte Logistik-Angebote. |
Bild: © Kühne + Nagel
(Communiqué, 14.09.2012)