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Samstag, 27. April, 2024

Unternehmer mit Werkvertrag hat Konkurs angemeldet

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    Anonym
    Inaktiv

    wir haben am 3.9.12 mit dem hausbau (kt. freiburg)begonnen.

    mit den unternehmern wurde ein werkvertrag geschlossen. der baumeister hat diesen am 25.7.12 unterzeichnet.
    nach dem start der arbeiten bemerkten wir rasch, dass immer nur 3 mann auf dem platz waren (polier sass ständig selber auf dem bagger :( ) statt ca. 5-6. aus dem grund waren die arbeiten auch schon in verzug. der baumeister hatte bis dato auf anfrage unseres architekten auch kein bauprogramm zugestellt. auf erneutes rückfragen und druck aufsetzen, wurde am 27.9.12 unser architekt informiert der baumeister hätte per 26.9.12 konkurs angemeldet und die arbeiten niedergelegt. am 28.9.12 hat der architekt dann eine rechnung erhalten, datiert auf den 24.9.12 über 28’000 für „angeblich“ geleistete arbeiten. diese wurde zurückgewiesen, da kein einziger rapport unterzeichnet war, die arbeit in verzug war und teilweise nicht fachgerecht ausgeführt wurde.

    nun mussten wir auf die schnelle einen ersatz für den baumeister suchen, da der bau sonst noch mehr in verzug kommt. der ersatz kostet uns aber ungefähr ~15’000 mehr als der erste. gemäss bauplan haben wir nun verzögerung und der „neue“ muss den schaden resp. die unfachgerechte arbeiten ebenfalls ausbessern (doppelte arbeiten).

    wie sieht dies kostenmässig für uns bauherren aus? können die daraus resultierenden mehrkosten der rechnung des ersten baumeisters in abzug gebracht werden?

    besten dank für hilfreiche rückmeldungen

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