Guten Tag!
Bis zum 01.09.2019 war Person A Studentin und dementsprechend versichert.
Ab diesem Zeitpunkt war sie als arbeitssuchend gemeldet, jedoch ohne soziale Leistung (kein ALGI/ALGII). Sie hat keine Einkünfte.
Dies hat sie jedoch versäumt ihrer Krankenkasse mitzuteilen.
Entsprechende Briefe, zur Klärung des Sachverhalts, meiner Krankenkasse hat sie versäumt zu beantworten.
Nun geht ihre Krankenversicherung bei der Bemessungsgrundlage von einem Einkommen von 4.537,50€ aus. Dies entspricht einem monatlichen Beitrag von 712,39€.
Nun hat sich bis heute ein Betrag von knapp 3000€ angesammelt.
Folgende Fragen:
Kann man die Bemessungsgrundlage rückwirkend ändern?
Muss Sie diesen Betrag zahlen oder gibt es eine Möglichkeit den rückwirkend an ihr Einkommen (nicht vorhandenes) anzupassen?
Vielen Dank im Voraus