Mein Mann und ich haben uns getrennt. Vor Jahren haben wir einen Ehevertrag abgeschlossen. Darin haben wir uns gegenseitig begünstigt, d.h. im Todesfall erhält der überlebende Partner die ganze Errungenschaft. Gilt der Ehevertrag noch?

    0
    288

    Ja.
    Wenn sich die Ehepartner einig sind, können sie sich trennen, ohne das Gericht einzuschalten. Das blosse Getrenntleben ändert aber nichts an der Gültigkeit der Vorschlagsklausel (Errungenschaft). Stirbt einer der beiden, erhält der andere den gesamten Vorschlag. Um dies zu ändern, müssen die Ehepartner den Ehevertrag ausdrücklich aufheben. Dieser Aufhebungsvertrag muss öffentlich beurkundet werden (Beurkundung durch Notar).