Ich bin Koch in einem Restaurant. Mein Chef hat mir die Weisung erteilt, dass ich aus Qualitäts- und Hygienegründen mein Piercing aus der Augenbraue entfernen muss. Darf der Chef das wirklich von mir verlangen?

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    Ja. In Restaurants und Lebensmittelbetrieben steht Hygiene an erster Stelle. Ein Piercing birgt auch das Risiko, sich zu lösen und so in das Essen zu gelangen. Ihr Arbeitgeber darf also von Ihnen verlangen, sichtbare Piercings zu entfernen oder zumindest mit einen Pflaster zu überkleben. Übrigens: Ein Verbot, sichtbare Piercings zu tragen, ist nicht nur in der Lebensmittelbranche, sondern auch in vielen anderen Berufen mit Kundenkontakt üblich. Sollten Sie die Weisung Ihres Arbeitgebers ignorieren, wäre das zwar kein Grund für eine fristlose Entlassung. Sie müssten aber mit einer ordentlichen Kündigung unter Beachtung der geltenden Kündigungsfrist rechnen.