Ich besitze eine Eigentumswohnung im Parterre und habe ein ausschliessliches Benutzungsrecht für den Gartensitzplatz. Ich möchte ein Garten-Cheminée aus Stein errichten. Braucht es dazu die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümer?

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    Ja. Den Garten dürfen Sie zwar exklusiv nutzen, aber er gehört nicht Ihnen, sondern der Gemeinschaft. Deshalb dürfen Sie darauf ohne Einwilligung der Miteigentümer keine festen Einbauten errichten. Jedoch dürfen Sie einen mobilen Grill, Gartenmöbel oder Blumentöpfe und -kisten aufstellen. Auch Spielgeräte für Kinder dürfen Sie verankern.

    Das Errichten eines fixen Garten-Cheminée ist hingegen ein unzulässiger Eingriff ins gemeinschaftliche Eigentum und verändert das Erscheinungsbild der Gesamtüberbauung. Sie müssen daher vorgängig die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft einholen. Bei eigenmächtigen Änderungen kann die Gemeinschaft jederzeit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen.

    Möglich ist es auch, eine solche Ermächtigung bereits im Voraus durch eine entsprechende Reglementsbestimmung im Begründungsakt zu erteilen.