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Montag, 18. Mai, 2026
Start Hat ein ausländischer Partner nach der Eintragung einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung?

    Hat ein ausländischer Partner nach der Eintragung einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung?

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    Ja. EU-Bürger erhalten eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre - Angehörige anderer Staaten für ein Jahr (mit Verlängerung). Damit verbunden ist eine Arbeitsbewilligung.