Für welche Fälle ist Mediation geeignet?

Für welche Fälle ist Mediation geeignet?

Mediation ist grundsätzlich in allen Rechtsgebieten möglich.

Wie gesagt, Mediation oder Konfliktmanagement ist ein Vermittlungsverfahren bei dem die Mediatorin, der Mediator, als neutrale Drittperson Streitpunkte von Konflikten aufzeigt.

In eigener Verantwortung erarbeiten die Konfliktparteien Lösungen und treffen Vereinbarungen bei:

• Ehekonflikten, z.B. Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit von Frau und Mann

• Trennung und Scheidung

• Nachehelichen Konflikten, z.B. Besuchsrecht, Alimenten, etc.

• Konflikte bei Konkubinatspartner

• Konflikte bei eingetragene Partnerschaften

• Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und ihren Eltern resp.
Erziehungsberechtigten

• Nachbarschaftsstreitigkeiten

• Mietangelegenheiten

• Forderungsangelegenheiten

• Erbangelegenheiten

• Probleme im Team am Arbeitsplatz, z.B. Mobbing

• Probleme zwischen Patient, Arzt, Spital, Krankenkasse

• Probleme zwischen Geschädigte, Versicherung, Haftpflichtiger

• Probleme zwischen Bauherren, Einsprecher, Architekt, Unternehmer

• Probleme zwischen Bürger, Verwaltung, Behörden

• Probleme zwischen Käufer, Lieferant / Auftraggeber, Beauftragter

• Probleme zwischen Heimbewohner, Pflegepersonal, Heimleitung

• Probleme zwischen Unternehmer, Geschäftspartner, Konkurrent

• Konflikten im Verein

• Streit zwischen Einheimischen und MigrantInnen

Im Bereiche des Strafrechts sind Einigungen betreffend Schaden und Genugtuung möglich.