G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Transponierung / Indirekte Teilliquidation

Transponierung / Indirekte Teilliquidation

Von Transponierung spricht man, wenn Beteiligungsrechte (Aktien, Stammanteile oder Genossenschaftsanteile) aus dem Privatvermögen einer natürlichen Person in eine von ihm beherrschte Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft eingebracht werden.

Eine indirekte Teilliquidation liegt dann vor, wenn Beteiligungsrechte aus dem Privatvermögen einer natürlichen Person an einen Dritten verkauft werden.

Damit die Transponierung bzw. indirekte Teilliquidation tatsächlich vorliegt, müssen noch bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Transponierung
liegt vor, wenn kumulativ

Indirekte Teilliquidation
liegt vor, wenn kumulativ

Im Kreisschreiben 29 zum Kapitaleinlageprinzip der ESTV finden Sie weitere Informationen sowie enthält das Kreisschreiben im Anhang Beispiele zur Transponierung.

Hier können Sie Tools zur Eigenkapitalkontrolle herunterladen:

Formular 170 (QDF-Format)

Excel-Tabelle

Beispiel

(18.03.2011)
 

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