G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Schweizer Kartellgesetz wird verschärft

Bundesrat stellt Weichen für Verschärfung des Kartellgesetzes

Der Bundesrat hat am 16. November 2011 die Eckwerte für die Revision des Kartellgesetzes (KG) festgelegt. Demnach sollen die Wettbewerbsentscheide rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollen Fusionen untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führt, welche nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird. Ziel der KG-Revision ist die Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren, was den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und den Wirtschaftsstandort langfristig stärken soll.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, bis Anfang 2012 eine Botschaft zur KG-Revision auszuarbeiten. Im Zentrum der Botschaft sollen aufgrund der Ergebnisse von drei Vernehmlassungen folgende Elemente stehen:

Die Botschaft wird inhaltlich eine Annäherung an den internationalen Standard im Kartellrecht bringen. Sie verbessert somit auch die Aussichten auf ein gutes Funktionieren des in Aushandlung begriffenen Kooperationsabkommens mit der EU in wettbewerbsrechtlichen Belangen. Die Institutionenreform zielt auf eine Erhöhung der Rechtsstaatlichkeit durch bessere Trennung von untersuchender Behörde und entscheidender Instanz. Aus der institutionellen Neuregelung wird sich im weiteren eine Beschleunigung der Kartellverfahren ergeben. Das Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit wird den Wettbewerb beleben.

Der Entscheid des Bundesrats vom 16. November 2011 stützt sich auf die Auswertung von insgesamt drei Vernehmlassungen, welche zur KG-Revision durchgeführt worden waren. Der Gesetzgeber verlangte anlässlich der letzten Kartellgesetzrevision von 2003 eine Evaluation des Erlasses nach fünf Jahren. Aus dieser Evaluation ergab sich, dass die geltende institutionelle Regelung der inhaltlichen Entwicklung des Kartellrechts nicht mehr entspricht, dass aber auch inhaltlich punktuelle Verbesserungsmöglichkeiten im KG bestehen. Das Parlament überwies als zweites im Herbst 2010 eine Motion Schweiger definitiv, die eine Sanktionsminderung für Unternehmen verlangte, welche ein wirksames Programm zur Beachtung der kartellgesetzlichen Regelungen betreiben (sog. Compliance-Programme). Zusätzlich sollen gemäss der Motion Strafsanktionen gegen natürliche Personen im Fall ihrer aktiven Beteiligung an Kartellabsprachen mit Wettbewerbern im Gesetz verankert werden. Schliesslich beschloss der Bundesrat am 17. August 2011, dass durch Anpassungen im Kartellrecht eine bessere Weitergabe der Einkaufsvorteile im Euroraum aufgrund der Frankenstärke zu erreichen sei. Dazu wurde am 5. Oktober 2011 eine konferenzielle Vernehmlassung durchgeführt.

(BR, 16.11.2011)
 

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