Schweigepflicht für den Arbeitnehmer
Bei diesen Themen herrscht absolute Schweigepflicht:
• Bilanzen.
• Marketingtaktiken.
• Geplante Fusion.
• Kundenadressen.
• Rabattregelungen.
• Neue Erfindungen.
• Geplante Objekte bzw. Projekte.
• Gehälter Ihrer Kollegen.
• Abfindungen.
Auch bei privaten Details greift der Büroethos. Behalten Sie deshalb auch dieses Wissen für sich, wenn einer Ihrer Mitarbeitenden oder Vorgesetzten.....
• ... sich scheiden lässt.
• ... ein uneheliches Kind hat.
• ... eine Geliebte / ein Geliebter hat.
• ... hoch verschuldet ist.
• ... an einer bestimmten Krankheit leidet.
Wenn Sie ein Thema so sehr belastet, dass Sie einfach mit jemandem darüber sprechen müssen, dann nennen Sie auf keinen Fall Namen. Entfremden Sie den Fall so, dass Ihr Gegenüber keine bestimmten Personen und Unternehmensbereiche herausfinden kann.
(22.01.2011)