Schweigepflicht für den Arbeitnehmer

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Schweigepflicht für den Arbeitnehmer

altIm Geschäft und vor allem im Büro wird beim Kaffeeautomaten, auf dem Hausflur oder in der Mittagspause viel geredet. Lästereien und üble Nachrede sind für Sie tabu, das ist klar. Doch wussten Sie, dass auch vermeintlich harmloses Firmen-Wissen und so manche Neuigkeit über Ihre Mitarbeitenden oder Vorgesetzten "streng vertraulich" sind? Im schlimmsten Fall kann Sie versehentlich Ausgeplaudertes sogar Ihren Job kosten....

Bei diesen Themen herrscht absolute Schweigepflicht:

• Bilanzen.

• Marketingtaktiken.

• Geplante Fusion.

• Kundenadressen.

• Rabattregelungen.

• Neue Erfindungen.

• Geplante Objekte bzw. Projekte.

• Gehälter Ihrer Kollegen.

• Abfindungen.

Auch bei privaten Details greift der Büroethos. Behalten Sie deshalb auch dieses Wissen für sich, wenn einer Ihrer Mitarbeitenden oder Vorgesetzten.....

• ... sich scheiden lässt.

• ... ein uneheliches Kind hat.

• ... eine Geliebte / ein Geliebter hat.

• ... hoch verschuldet ist.

• ... an einer bestimmten Krankheit leidet.

Wenn Sie ein Thema so sehr belastet, dass Sie einfach mit jemandem darüber sprechen müssen, dann nennen Sie auf keinen Fall Namen. Entfremden Sie den Fall so, dass Ihr Gegenüber keine bestimmten Personen und Unternehmensbereiche herausfinden kann.

(22.01.2011)