056 631 68 05 info@gkuhn.ch
G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Mandate in Rechtsberatung und Treuhand.

Wer diese Bedingungen stellt

G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand / Giusy Kuhn, Bibenlosstrasse 49, 5620 Bremgarten

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Mandate und Aufträge, die der Kundschaft (nachfolgend «Mandant:in» oder «Klient:in») mit G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand / Giusy Kuhn (nachfolgend «Beraterin» bzw. «Auftragnehmerin»), einer Einzelunternehmung mit Tätigkeitsbereich Rechtsberatung und Treuhand, zustande kommen.

1.2 Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Mandate, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Mandantschaft werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Bei Widersprüchen zwischen einer individuellen Honorar- oder Mandatsvereinbarung und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor.

2. Zustandekommen und Umfang des Mandats

2.1 Das Mandat kommt mit der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder mit dem tatsächlichen Beginn der Tätigkeit zustande, unabhängig davon, ob eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

2.2 Umfang und Gegenstand des Mandats richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Mandatsvertrag. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung umfasst das Mandat ausschliesslich die darin konkret bezeichneten Tätigkeiten (z.B. Rechtsberatung zu einer bestimmten Fragestellung, Vertragsprüfung, Buchführung, Steuererklärung, Vermögensverwaltung im Rahmen einer Treuhandtätigkeit).

2.3 Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen (z.B. Prozessführung, Vertretung vor Behörden oder Gerichten, steuerliche Optimierung, Beratung in weiteren Rechtsgebieten) sind nicht Gegenstand des Mandats und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.

2.4 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Berufsausübung. Es wird kein Erfolg (namentlich kein bestimmter Verfahrensausgang) geschuldet, sondern eine sorgfältige Auftragsausführung.

2.5 Die Mandantschaft ist verpflichtet, der Auftragnehmerin sämtliche für die Auftragserfüllung relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgetreu zur Verfügung zu stellen. Für Nachteile aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben haftet die Auftragnehmerin nicht.

3. Honorar, Auslagen und Kostenvorschuss

3.1 Das Honorar wird, sofern nicht schriftlich eine Pauschale oder ein Erfolgshonorar vereinbart ist, nach Zeitaufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundenansätze der Auftragnehmerin berechnet. Die aktuellen Ansätze werden der Mandantschaft vor oder bei Mandatsbeginn mitgeteilt.

3.2 Zusätzlich zum Honorar werden effektive Auslagen (z.B. Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Reisespesen, Kosten für Drittpersonen wie Notariate, Übersetzungen oder Register) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer separat in Rechnung gestellt.

3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Mandatsbeginn sowie im Verlauf des Mandats einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen. Die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit kann von der Leistung des Vorschusses abhängig gemacht werden.

3.4 Rechnungen werden periodisch (in der Regel monatlich) oder nach Abschluss einzelner Mandatsabschnitte gestellt und sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.5 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz zu erheben sowie die Weiterführung des Mandats bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Beträge zu sistieren.

3.6 Kostenvorschüsse und geleistete Zahlungen werden mit den jeweils fälligen Honorar- und Auslagenforderungen verrechnet. Ein allfälliger Überschuss wird nach Mandatsende zurückerstattet.

4. Verschwiegenheit und Datenschutz

4.1 Die Auftragnehmerin unterliegt einer umfassenden beruflichen Schweigepflicht und behandelt sämtliche im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen streng vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats unbefristet weiter.

4.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Hilfspersonen (z.B. Mitarbeitende, IT-Dienstleister, Substitut:innen) beizuziehen, welche ihrerseits vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

4.3 Eine Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten erfolgt nur, soweit die Mandantschaft dies ausdrücklich erklärt oder eine gesetzliche Mitteilungs-, Auskunfts- bzw. Meldepflicht (namentlich nach Geldwäschereirecht) besteht.

4.4 Personendaten werden ausschliesslich zum Zweck der Mandatsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet und gespeichert. Es gelten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen; nähere Angaben ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

5. Aktenherausgabe und Aktenaufbewahrung

5.1 Die im Rahmen des Mandats erstellten oder erhaltenen Akten und Unterlagen werden von der Auftragnehmerin während der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. mindestens während zehn Jahren ab Mandatsende sorgfältig aufbewahrt, soweit keine längeren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.

5.2 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Akten zu vernichten, ohne dass es einer vorgängigen Ankündigung bedarf, sofern die Mandantschaft die Herausgabe nicht vorher verlangt hat.

5.3 Auf schriftliches Verlangen werden der Mandantschaft nach Mandatsende die von ihr eingereichten Originaldokumente sowie die für sie erstellten Arbeitsergebnisse herausgegeben. Interne Arbeitsunterlagen, Entwürfe, Aktennotizen sowie interner Schriftverkehr der Auftragnehmerin verbleiben bei dieser.

5.4 Die Herausgabe erfolgt Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung aller offenen Honorar- und Auslagenforderungen (vgl. Ziff. 8, Retentionsrecht).

5.5 Kosten für Kopien, Datenträger oder besondere Versandarten (z.B. Kurier, eingeschriebene Post) können der Mandantschaft in Rechnung gestellt werden.

6. Haftung

6.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die der Mandantschaft aus der Mandatsausführung entstehen, nur bei nachgewiesenem eigenem rechtswidrigem und schuldhaftem Verhalten (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).

6.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Auftragnehmerin uneingeschränkt.

6.3 Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, welcher durch die Berufshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin im konkreten Schadenfall gedeckt ist, maximal jedoch auf CHF 500’000. Besteht kein Versicherungsschutz, haftet die Auftragnehmerin höchstens im Umfang des für das betreffende Mandat vereinnahmten Honorars.

6.4 Für den Beizug von Drittpersonen (z.B. Notariate, Übersetzungsdienste, externe Fachpersonen, Behörden) haftet die Auftragnehmerin nur für deren sorgfältige Auswahl, nicht jedoch für deren Handlungen oder Unterlassungen selbst.

6.5 Jegliche Haftung für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben der Mandantschaft beruhen, ist ausgeschlossen.

6.6 Ansprüche aus diesem Mandat verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innert eines Jahres ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch innert fünf Jahren seit der schadensverursachenden Handlung.

7. Interessenkonflikte

7.1 Die Auftragnehmerin prüft vor Mandatsübernahme, ob berufsrechtliche oder tatsächliche Interessenkonflikte bestehen, und lehnt das Mandat in einem solchen Fall ab oder informiert die Mandantschaft entsprechend.

7.2 Die Mandantschaft verpflichtet sich, die Auftragnehmerin unverzüglich über Umstände zu informieren, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten.

8. Retentionsrecht

8.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich in Bezug auf ihre fälligen und nicht bestrittenen Honorar- und Auslagenforderungen auf ein Retentionsrecht an den in ihrem Besitz befindlichen Akten, Unterlagen und Vermögenswerten der Mandantschaft zu berufen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine überwiegenden Interessen der Mandantschaft entgegenstehen.

9. Beendigung des Mandats

9.1 Das Mandat endet mit vollständiger Erfüllung des Auftrags, durch Zeitablauf (bei befristeten Mandaten), durch Kündigung oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen.

9.2 Beide Parteien können das Mandat jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen kündigen, wobei die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat.

9.3 Erfolgt die Kündigung durch die Auftragnehmerin, so stellt sie sicher, dass keine ungerechtfertigten Nachteile für die Mandantschaft entstehen, indem sie insbesondere auf laufende Fristen hinweist; die Fristenwahrung selbst obliegt jedoch – vorbehältlich anderer Vereinbarung – der Mandantschaft bzw. einer neu beauftragten Vertretung.

9.4 Im Fall der Kündigung besteht Anspruch der Auftragnehmerin auf Honorierung der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der bis dahin angefallenen Auslagen, unabhängig davon, welche Partei das Mandat beendet.

9.5 Bereits geleistete Kostenvorschüsse, die den geschuldeten Betrag übersteigen, werden nach Abrechnung zurückerstattet.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Sämtliche Mandatsverhältnisse sowie diese AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist Bremgarten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen (z.B. bei Konsumentinnen und Konsumenten) einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für künftige Mandate anzupassen; für laufende Mandate gilt die bei Mandatsbeginn massgebende Fassung, sofern keine neue Version ausdrücklich vereinbart wird.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.3 Es gilt die deutsche Fassung dieser AGB; allfällige Übersetzungen dienen nur der Information.