G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Ab 01.01.2012: Neue Energieetikette für Auto

Bundesrat verabschiedet neue Energieetikette für Personenwagen

Der Bundesrat hat am 10.06.2011 die Einführung einer verbesserten Energieetikette für Personenwagen beschlossen. Neu werden der absolute Treibstoffverbrauch und damit die CO2-Emissionen bei der Einteilung der Fahrzeuge in die Energieeffizienz-Kategorien stärker gewichtet. Die Energieetikette erfasst neu auch alternative Antriebe wie Elektrofahrzeuge und sie wird künftig jährlich dem neusten Stand der Technik angepasst. Die entsprechende Revision der Energieverordnung tritt am 1. August in Kraft mit einer Übergangsfrist bis Ende 2011.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G. A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Heute hat der Bundesrat eine Verbesserung der bestehenden Energieetikette beschlossen.

Wichtigste Neuerungen

Die revidierte Energieverordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Eine Übergangsfrist bis Ende 2011 gibt dem Autohandel genügend Zeit für die notwendigen Umstellungen. Die neue Energieetikette gilt ab dem 1. Januar 2012.

Tipp-Links:

Entwurf Energieverordnung (EnV) (pdf, 1954kb)

Entwurf Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) (pdf, 93kb)


(BR/UVEK, 10.06.2011)

 

Die mobile Version verlassen