G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Ab 01.01.2012: Änderungen in der AHV

Verbesserung der Durchführung der AHV

Eine Reihe von Verbesserungen in der Durchführung der AHV kann schon bald realisiert werden. Der Bundesrat hat die vom Parlament in der Sommersession 2011 verabschiedete Revision des AHV-Gesetzes und die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Das Revisionspaket enthält eine Serie von Verbesserungsmassnahmen, die seit Jahren hängig und im Rahmen der 11. AHV-Revision unbestritten waren.

Die Neuregelungen betreffen primär den Bereich der Beiträge und die technische Durchführung der Versicherung von bestimmten Personengruppen. Von besonderer Bedeutung sind folgende Massnahmen:

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Merkblatt Änderungen auf 1. Januar 2012 bei Beiträgen und Leistungen

(BSV, 19.10.2011)

 

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