ZUSAMMENFASSUNG D&O-VERSICHERUNG
Hintergrund einer D&O-Versicherung
Die Sensibilisierung von Behörden, Medien und Aktionären für Belange der Corporate Governance, aber auch die zunehmende Anzahl von Verantwortlichkeitsklagen mit teilweiser Unterstützung von Prozessfinanzierungsgesellschaften führen zu einer steigenden Nachfrage nach eine angemessenen Versicherungsdeckung für Mitglieder der strategischen und operativen Führungsebene im Hinblick auf den Fall einer zivilrechtlichen Schadenersatzklage. Im angelsächsischen Raum wurde dazu die Director's and Officer's Insurance als Organhaftpflichtversicherung entwickelt. Gegen diese Versicherung wurde ursprünglich eingewendet, die Organe würden sich in der Folge auf die Versicherungsdeckung verlassen und ihre Pflichten nicht mehr sorgfältig erfüllen. Es hat sich jedoch rasch gezeigt, dass auch D&O-Versicherungen nur einen sehr begrenzten Schutz bieten und eine sorgfältige Pflichterfüllung auch in Zukunft dringend notwendig ist. Allerdings haben diese Versicherungen mit dazu beigetragen, dass nun häufiger als früher Verantwortlichkeitsklagen eingereicht werden.
Abschluss einer D&O-Versicherung
Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist keineswegs einfach und zudem zeitaufwändig. Die Versicherer verlangen mit ausführlichen Fragebögen detaillierte Angaben und zudem diverse geschäftliche Unterlagen. Werden bestehende Risiken nicht offen gelegt, gilt diesbezüglich keine Versicherungsdeckung. Die Vertragsbedingungen, aber auch die Festlegung der Versicherungsdeckung sind bei den einzelnen Versicherungen unterschiedlich. Es empfiehlt sich, einen auf diesem Gebiet spezialisierten Versicherungsbroker beizuziehen und die Offerten zu vergleichen.
Zeitlicher Geltungsbereich einer D&O-Versicherung
Claims-Made-Prinzip:
Erfasst sind Schäden, deren Anspruch in der Versicherungslaufzeit geltend gemacht wird. Eine Vorrisikodeckung - deckt Schäden, deren Ursache vor Policenbeginn gesetzt, deren Ansprüche aber erst während der Laufzeit geltend gemacht werden - besteht in der Regel, wenn bei Versicherungsabschluss der Schaden oder der folgende Anspruch nicht bekannt war.
Nachmeldefrist:
Grundsätzlich nicht versichert sind Ansprüche, die erst nach Ablauf und nicht Erneuerung der Versicherung geltend gemacht werden. Dies gilt selbst dann, wenn die Ursache in der Laufzeit der Versicherung lag. Diesfalls kann eine Nachmeldefrist von 1 – 3 Jahren eingekauft werden. Achtung diese Deckung muss vor Vertragsende vereinbart werden.
Anzeigen von Umständen:
Bis zum Ablauf der Versicherungspolice können Tatsachen, die einen versicherten Anspruch auslösen können, schriftlich angezeigt werden. Ziehen diese Tatsachen sodann nach Ablauf der Versicherung Schadenersatzansprüche nach sich, so werden diese behandelt, als wären sie im Zeitpunkt der Meldung geltend gemacht worden. Achtung diese Deckung muss allenfalls zusätzlich vereinbart werden.
Versicherte Personen einer D&O-Versicherung
Grundsätzlich sind stets alle Mitglieder der strategischen und operativen Führungsebene versichert:
• Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates
• Mitglieder der Geschäftsleitung
• Mitglieder der gesellschaftsinternen Kontrollstelle
• Mitarbeiter mit faktischer Organfunktion
Je nach vertraglicher Vereinbarung können zusätzlich versichert sein:
• Ehegatten, Erben, gesetzliche Vertreter der Beklagten
• Mitbeklagte Mitarbeiter
• Verwaltungsräte von Drittfirmen
Versicherte Gesellschaften einer D&O-Versicherung
Versichert sind die Organe der Versicherungsnehmerin. Handelt es sich dabei um eine Muttergesellschaft, sind auch die Organe der Tochterfirma erfasst. Dabei gilt als Tochterfirma diejenige Unternehmung, in welcher die Mutterfirma direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte besitzt, oder 20% – 50% der Stimmrechte besitzt und einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Ebenfalls enthalten ist teilweise eine Vorsorgedeckung für neu gegründete oder übernommene Tochtergesellschaften. Es ist zu beachten, dass nicht alle neuen Tochterfirmen automatisch mitversichert sind. Dringend zu prüfen sind allfällige Ausschlüsse wie geografischer Geltungsbereich, Finanzinstitute oder Grösse der Bilanzsumme etc..
Leistungen und Deckungsausschlüsse einer D&O-Versicherung
Die offerierten Leistungen sind auf den ersten Blick umfassend:
• Schaden und Kosten, welche den Verwaltungsräten und Managern überbunden werden
• Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen
• Übernahme von Abwehrkosten (Anwaltskosten und Expertisen, welche im Zusammenhang mit der Klage entstehen)
• Folgeschaden durch Massenentlassung und Sozialpläne
Tatsächlich werden in den AGB der D&O-Versicherungen jedoch regelmässig wichtige Deckungsausschlüsse statuiert, wozu auch noch individuelle Deckungsausschlüsse kommen können, wie z.B. Finanztransaktionen innerhalb des Konzerns:
• Strafbare Handlungen und Unterlassungen
• Personen- und Sachschäden sowie Umweltschäden
• Innenhaftung (Gesellschaft gegen Organe)
• Sozialabgaben
• Ansprüche von Gross- und Mehrheitsaktionären ab rund 15% – 20% Stimmrecht
• Haftung aus beruflicher Beratung gegenüber der Gesellschaft
• Ehrverletzung und Geldwäscherei
Überblick über die D&O-Versicherer in Europa
Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten heute D&O-Versicherungen an:
ACE Europe, AIG Europe, Allianz, AXA / Winterthur Versicherungen, Chubb, Gerling, Helvetia Patria, Liberty, Lloyd's, XL Insurance, Zürich Versicherungen, Abraxas Insurance.
(26.06.2011)