Zoll beschlagnahmt 151 Liter "K.O.-Tropfen"

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Zoll zieht 151 Liter "K.O.-Tropfen" aus dem Verkehr

Der verstärkte Einsatz gegen den Import synthetischer Drogen zeigt Wirkung. In den letzten sieben Monaten stellte der Schweizer Zoll über 150 Liter Gammabutyrolacton (GBL), bekannt unter der Bezeichnung "K.O.-Tropfen", sicher.

Mit gezielten Kontrollen geht der Zoll seit Herbst 2010 verstärkt gegen den Import der synthetischen Droge Gammabutyrolacton („K.O.-Tropfen") vor. Innerhalb von sieben Monaten wurden 151 Liter der sogenannten K.O.-Tropfen sichergestellt. Dies entspricht rund 75'000 Konsumeinheiten bei einer durchschnittlichen Konsummenge von ca. zwei Millilitern.

Bei der schweizweiten Kontrollaktion steht der Zoll in engem Kontakt mit anderen Bundesbehörden und ausländischen Partnerorganisationen.

Der Verkauf und Handel mit neuen synthetischen Drogen erfolgt nahezu ausnahmslos über das Internet. Anbieter in Deutschland, den Niederlanden, England, Osteuropa und Asien preisen - häufig unter Fantasienamen - die Substanzen an. Die Ware gelangt innerhalb weniger Tagen per Post oder im Handelswarenverkehr in die Schweiz.

Weitere Designerdrogen sichergestellt

In Zusammenhang mit der laufenden Aktion hat der Zoll weitere Designerdrogen wie Mephedron, Methylon oder 4-Fluoramphetamin im Umfang von rund 5 Kilogramm sichergestellt. Diese Substanzen unterstehen seit dem 1. Dezember 2010 dem Betäubungsmittelgesetz.

Konsumentinnen und Konsumenten setzen sich völlig unbekannten gesundheitlichen Risiken aus, da unklar ist, welche Substanz in welcher Dosierung geliefert wird.

GBL als Industriechemikalie

GBL wird in der Industrie zur Herstellung von Lacken und Farben verwendet, kann jedoch auch zu Betäubungsmittelzwecken missbraucht werden. Die Substanz ist fast geruch- und geschmacklos und wird immer wieder zur Betäubung von Personen zwecks Raub- oder Sexualdelikten eingesetzt. GBL ist seit 2002 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Nicht-industrieller Handel, Import und Konsum sind daher verboten.

(EZV, 03.05.2011)