Weniger Asylgesuche aus Tunesien und Eritrea, Situation bleibt aber angespannt
Im August 2012 sind in der Schweiz 2'788 Asylgesuche eingereicht worden, ein Gesuch weniger als im Vormonat. Serbien ist mit 410 Gesuchen das wichtigste Herkunftsland, Mazedonien folgt mit 258 Gesuchen an vierter Stelle. Die neue Praxis, die für Gesuchsteller aus verfolgungssicheren osteuropäischen Ländern seit dem 20. August 2012 gilt, zeigt erste Wirkungen: Die Zahl der neuen Gesuche hat sich seither reduziert und über 230 Personen sind freiwillig ausgereist. Im Übrigen konnte das Bundesamt für Migration die Zahl der Erledigungen seit anfangs Jahr im Vergleich zur Vorjahresperiode um 38% auf knapp 17‘000 steigern.
Aus Serbien gingen im August 410 Gesuche ein, 223 mehr als im Vormonat (+ 119%); aus Mazedonien 258 Gesuche (+ 23%) und aus Bosnien waren 97 Gesuchsteller zu verzeichnen (+ 56%): Die Gesuche aus verfolgungssicheren osteuropäischen Staaten stiegen in der ersten drei Wochen des Monats an.
Weitere wichtige Herkunftsländer im August waren Eritrea mit 342 Asylbewerbern (- 23%) und Nigeria mit 261 (- 9%), sowie Tunesien mit 134 Asylbegehren (-23%). Die Gesuche aus Syrien sind im Vergleich zum Juli auf 127 gestiegen (+ 24%). Deutlich zurückgegangen sind die Gesuche aus Afghanistan (-26%). Das Bundesamt für Migration konnte in den ersten acht Monaten dieses Jahres 16'909 Asylgesuche erstinstanzlich erledigen. Dies entspricht einer Steigerung von 38% im Vergleich zur Vorjahresperiode.
Neue Praxis bei Asylgesuchen aus Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina
Seit dem 20. August führt das Bundesamt für Migration (BFM) im Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) Basel beschleunigte Verfahren für Angehörige von visumsliberalisierten europäischen Staaten (Serbien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina) durch: Innert 48 Stunden wird über alle Fälle erstinstanzlich entschieden, bei denen es nach der Anhörung keiner weiteren Abklärungen bedarf. Rückkehrhilfe und Reisegeld wurden für diese Personengruppen gestrichen. Zudem erhalten jene Gesuchsteller, die sich nach einem negativen Entscheid der freiwilligen Rückreise widersetzen, in der Regel ein Einreiseverbot.
Diese Massnahmen sind bisher wirksam, wie eine erste Bilanz aufzeigt. So haben sich seit dem 20. August 285 Personen für eine freiwillige Ausreise angemeldet, 234 sind bereits ausgereist. Die neuen Gesuche haben sich seither deutlich reduziert, wobei eine Mehrheit der betreffenden Personen ihr Gesuch zurückzieht, wenn Sie im Rahmen des Vorgesprächs oder der Befragung über die Konsequenzen informiert werden (148 Rückzüge seit dem 20. August). Das Bundesamt für Migration konnte bei allen Neuankommenden das 48-Stunden-Verfahren durchführen und die meisten Gesuche mit einem Nichteintretensentscheid erledigen. Seit dem 20. August wurden 159 solcher 48-Stunden-Verfahren durchgeführt.
Die neue Vorgehensweise im Umgang mit Personen aus verfolgungssicheren osteuropäischen Staaten hat sich somit bisher bewährt; die Massnahmen bleiben weiterhin in Kraft, eine umfassende Evaluation erfolgt im November. Das Bundesamt für Migration führt seine Informationsarbeit auch in den betreffenden Herkunftsländern weiter. Ziel ist es, das Einreichen aussichtsloser Asylgesuche zu vermeiden. In den kommenden Wochen finden mit den Behörden dieser Herkunftsstaaten weitere Treffen statt, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Information und Rückkehr weiter zu intensivieren.
Weitere Sofortmassnahmen
Die neue Praxis bei Asylgesuchen aus verfolgungssicheren europäischen Staaten ist eine der Sofortmassnahmen, welche das Bundesamt für Migration in den vergangenen Monaten getroffen hat. Weitere Massnahmen sind unter anderem:
Neue Behandlungsstrategie: Die neue Strategie beinhaltet eine Priorisierung von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen. Damit können bei diesen Fällen kurze Verfahren gewährleistet und mittelfristig die Unterbringungsstrukturen entlastet werden.
Mehrfachgesuche: Seit dem 20. April 2012 werden Mehrfachgesuche von Asylsuchenden, welche in einen Dublin-Staat überstellt werden, nicht mehr entgegengenommen. Die Zahl solcher Gesuche ist seither stark zurückgegangen.
Optimierung des Dublinverfahrens: Die Optimierung zielt darauf auf, die Verfahrensdauer deutlich zu reduzieren. Die durchschnittliche Dauer des Verfahrens konnte bereits markant auf 62 Tage verkürzt werden.
Personalaufbau: Dem BFM wurden im Februar 2012 zusätzlich 70 Stellen aus vorhandenen Mitteln des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD bewilligt. Die Mehrheit der rekrutierten Personen hat ihre Stelle bereits angetreten.
(BFM, 07.09.2012)