Wirtschaft erhält 180 Mio. Franken aus CO2-Abgabe

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Rückverteilung der CO2-Abgabe: Die Wirtschaft erhält rund 180 Millionen Franken

Seit 2008 erhebt der Bund auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas eine CO2-Abgabe. Im Juni 2011 werden rund 180 Millionen Franken aus dieser Lenkungsabgabe an die Schweizer Wirtschaft zurückverteilt.

Der Anteil der Wirtschaft an den Einnahmen aus der CO2-Abgabe wird im Juni 2011 an die Unternehmen zurückverteilt. Die Rückverteilung erfolgt proportional zur Lohnsumme ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Rückverteilung vor, indem sie den Unternehmen ihr Guthaben verrechnen oder auszahlen. Für das Jahr 2011 beträgt der Rückverteilungsbetrag pro 100'000 Franken Lohnsumme 64.40 Franken. Massgebend ist dabei die Lohnsumme des Jahres 2009, erhoben am Stichtag vom 31.10.2010. Insgesamt stehen rund 180 Millionen Franken zur Rückverteilung an die Wirtschaft zur Verfügung.

Wer profitiert von der Rückverteilung?

Da die Rückverteilung proportional zur Lohnsumme erfolgt, profitieren insbesondere Unternehmen, die effizient mit fossilen Brennstoffen umgehen oder auf erneuerbare Energien setzen und viel Personal beschäftigen. Unternehmen, die von der CO2-Abgabe befreit sind, kommen hingegen nicht in den Genuss der Rückverteilung.

Der Anteil der Haushalte an der CO2-Abgabe wird gleichmässig an die in der Schweiz wohnhafte Bevölkerung rückverteilt. Als Kanal für die Rückverteilung dient die Krankenkassenprämie, mit welcher der Rückverteilungsbetrag verrechnet wird. Für das Jahr 2011 erhält jede Bürgerin und jeder Bürger auf diesem Weg 48.60 Franken zurück.

Ein Drittel der Einnahmen wird im Rahmen des Gebäudeprogramms für klimafreundliche Gebäudesanierungen und die Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt.

Was ist die CO2-Abgabe?

Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss bis 2012 gegenüber 1990 um 8 Prozent zu senken. Da über drei Viertel des schweizerischen Ausstosses auf den Verbrauch von fossilen Energieträgern entfallen, soll insbesondere das dabei freigesetzte CO2 vermindert werden. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, die einen sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und das Umsteigen auf alternative Energieträger fördert. Energieintensive Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich zur Begrenzung ihrer CO2-Emissionen verpflichten. Diese Unternehmen sind jedoch von der Rückverteilung ausgeschlossen.

(BAFU, 15.06.2011)