Wirtschaftskommission will höhere Steuerabzüge für Weiterbildung
Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) befürwortet neue Regeln für den steuerlichen Abzug von Weiterbildungskosten. Sie will aber doppelt so hohe Abzüge zulassen wie der Bundesrat.
Nach dem Willen der Ständeratskommission soll der maximale jährliche Abzug 12'000 Franken betragen. Dies hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, wie die Parlamentsdienste am 05.04.2011 mitteilten.
Der Bundesrat hatte einen maximalen Abzug von 6'000 Franken vorgeschlagen. Zunächst wollte der Bundesrat den Abzug gar auf 4'000 Franken begrenzen. Nach Kritik in der Vernehmlassung legte er die Grenze dann bei 6'000 Franken fest.
Teure Weiterbildung
Der Wirtschaftskommission reicht dies nicht: Aus- und Weiterbildungen verursachten zum Teil hohe Kosten und könnten die finanzielle Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen merkbar schmälern, hält sie fest.
Eine Minderheit wollte die Obergrenze bei 6'000 Franken belassen. Sie verwies auf die Mindereinnahmen. Ausserdem sei zu befürchten, dass bei zu hohen Abzügen der Anreiz für Arbeitgebende sinken würde, die Arbeitnehmenden bei einer Weiterbildung finanziell zu unterstützen.
5 Millionen Mindereinnahmen
Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einer Obergrenze von 6'000 Franken rund 85 Prozent der selbstgetragenen Aus- und Weiterbildungskosten vollumfänglich abgezogen werden können. Dies würde bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten 5 Millionen Franken Mindereinnahmen führen. Die Kantone wären frei, die Höhe der Obergrenze für die kantonale Steuer festzulegen.
Die Kommission diskutierte auch darüber, ob der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung wie vom Bundesrat vorgeschlagen neu als sogenannt allgemeiner Abzug gelten soll oder - wie bisher - als Berufskosten, welche in der Höhe der effektiven Kosten abzugsfähig sind. Sie schloss sich schliesslich dem Antrag des Bundesrates an.
Klarere Regeln
In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Vorlage mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Gegenüber dem heutigen Recht werde die Grenze zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Kosten deutlicher, hält sie fest. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Sommersession mit der Vorlage befassen.
(WAK, 05.04.2011)