Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren
Die Mediation hat deshalb folgende Vorteile gegenüber einem Gerichtsverfahren:
• Dieses Verfahren dauert relativ kurz (Wochen bis maximal einige Monate).
• Das finanzielle Risiko ist für die Parteien beschränkt.
• Das Verfahren kann jederzeit ohne grosse Kostenfolgen abgebrochen werden.
• Der Verhandlungsgegenstand kann jederzeit erweitert werden. Diese
Flexibilität ermöglicht kreative Lösungen.
• Das Resultat kommt nur zustande, wenn die Parteien damit einverstanden
sind (keine Fremdbestimmung).
• Die Parteien verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen. Gerichtsverfahren
sind hingegen öffentlich.
• Für ein weiteres Zusammenarbeiten mit der Gegenpartei bestehen gute
Voraussetzungen.
• Bei einem Scheitern der Mediation steht den Parteien das Gerichtsverfahren
immer noch offen.
Wo liegen die Grenzen der Mediation?
Damit eine Mediation Erfolg haben kann, ist eine gewisse Gesprächsbereitschaft der Parteien zwingend Voraussetzung. Falls eine Partei noch nicht überzeugt ist, kann dies Thema des ersten Gesprächs sein.
Falls eine Partei völlig uneinsichtig oder nicht urteilsfähig ist, bestehen wenig Aussichten auf Erfolg. Dasselbe gilt bei extremen Machtungleichgewichten zwischen den Parteien.
Der Streitgegenstand muss verhandelbar sein (nicht durch zwingendes Recht vorgeschrieben). Mediation ist auch möglich, wenn eine oder alle Parteien Rechtsvertreter haben. Sie kann auch mit mehr als zwei Parteien durchgeführt werden.