Bundesrat genehmigt Verlängerung der zusätzlichen Entschädigung für dringliche Besuche von Ärztinnen und Ärzten
Ärztinnen und Ärzte durften bis 1. März 2010 für Haus- oder Heimbesuche eine Pauschale erheben, welche im TARMED aufgeführt war. In der darauffolgenden TARMED-Version war diese Besuchs-Inkonvenienzpauschale nicht mehr enthalten, nachträglich entschieden die Tarifpartner aber, dass diese weiterhin in Rechnung gestellt werden kann. Die Mehrheit der Krankenversicherer vergütete sie auch.
Der Bundesrat hat den aktuellen Vertrag der Tarifpartner santésuisse, FMH und Spitalverband H+ gutgeheissen, so dass die Inkonvenienzpauschale bis Ende März 2012 erhoben werden kann.
Nach diesem Datum muss diese Tarifposition reevaluiert und in der Tarifstruktur TARMED verankert werden, sofern eine Weiterführung erfolgt.
(BAG, 03.05.2011)