Fallpauschalen führen zu Prämienerhöhung von 1,6 Prozent
Die neue Spitalfinanzierung ist einen Schritt weiter. Die Kantone haben die Verteilschlüssel für die Fallpauschalen festgelegt. Da sie beim gesetzlichen Minimum und in einer Übergangszeit darunter bleiben, steigen in 19 Kantonen die Krankenkassenprämien.
Auf die gesamte Schweiz gesehen generiert der neue Verteilschlüssel einen Prämienschub von 1,6 Prozent, wie der Krankenkassenverband santésuisse am 03.05.2011 in einem Communiqué mitteilte. In sieben Kantonen ist der Verteiler prämienneutral oder hat senkenden Effekt.
Die neuen Spitalfinanzierung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Statt nach Aufenthaltstagen im Spital bringt sie eine leistungsorientierte Vergütung nach Fallpauschale. Das Gesetz sieht dafür einen neuen Verteilschlüssel vor.
Neun Kantone bereits mit Höchstwert
Demnach finanzieren die Kantone mindestens 55 Prozent der Pauschale aus Steuergeldern, 45 Prozent zahlen die Krankenkassen. In einer Übergangsfrist von fünf Jahren sind tiefere Kantonsanteile zulässig, wenn das Prämienniveau in einem Kanton unterdurchschnittlich ist.
Den nun festgelegten Kostenteilern setzten neun Kantone bereits beim späteren Grenzwert von 55 Prozent an. Keiner ging darüber hinaus, obwohl das Gesetz das vorsieht.
Die anderen Kantone entschlossen sich für einen tieferen Ansatz. Den minimal zulässigen Ansatz von 45 Prozent wählte der Tiefsteuerkanton Nidwalden. Gemäss santésuisse-Berechnungen brockt er allein damit seinen Einwohnern einen Prämienschub von 5,2 Prozent ein.
Spitzenreiter beim Schub durch den Verteilschlüssel ist der Kanton Basel-Stadt. Obwohl er aufs Maximum von 55 Prozent geht, steigen die Prämien um 7,6 Prozent. Auf einen zünftigen Schub von 6,1 Prozent gefasst machen müssen sich auch die Versicherten im Kanton Appenzell-Innerrhoden. Dieser Halbkanton zahlt 49 Prozent an die Fallpauschalen.
Prämienneutral wirkt sich der Verteilschlüssel von 55 Prozent in Graubünden aus. Einen prämiensenkenden Effekt um 6,6 Prozent erwartet santésuisse im Tessin und einen solchen von 4,9 Prozent im Kanton Bern. Die beiden Kantone wählten ebenfalls 55-prozentige Beteiligungen. In den anderen vier Kantonen bewegt sich der Rückgang im Zehntelsprozentbereich.
(03.05.2011)