Versicherung nach dem Studium

0
999

Versicherung nach dem Studium
Welche Versicherungen hat und welche sollte ein Berufsanfänger nach dem Studium haben, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Wie sind die Regelungen ohne Berufstätigkeit? Der Beitrag gibt Ihnen darauf Antworten.

altProblemlos gestaltet sich die Situation für Studienabgänger, welche als Arbeitnehmende ins Erwerbsleben eintreten. Sie werden durch die Sozialversicherungen vollumfänglich erfasst. Die Sozialversicherungen sind recht gut ausgebaut. Trotzdem gibt es einiges zu bedenken:

• Die Kranken-Taggeldversicherung ist keine obligatorische Sozialversicherung.
  Verfügt Ihr Arbeitgeber über keine solche, prüfen Sie den Abschluss einer
  privaten Krankentaggeldversicherung!

• Bei Invalidität als Folge eines Unfalls sind Sie in der Regel sehr gut versichert.
  Anders sieht die Situation bei Invalidität als Folge einer Krankheit aus.
  Prüfen Sie die Weiterführung oder den Neuabschluss einer Erwerbsunfähig-
  keitsrente bei einer privaten Lebensversicherung!

• Prüfen Sie zusätzlich die Möglichkeiten zum Ausbau der Leistungen im
  Alter! Je früher Sie für das Alter vorsorgen, umso höher wirkt sich der
  Zinseszins-Effekt aus. Dazu steht Ihnen die steuerbegünstigte Säule 3a
  zur Verfügung. Sie können bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeein-
  richtung (BVG) jährlich bis CHF 6'682.-- (Stand 01.01.2011) vom
  steuerbaren Einkommen absetzen und die Auszahlung der Leistung
  im Alter erfolgt zu einem reduzierten Tarif!

• Denken Sie daran, wenn Sie später Ihre Erwerbstätigkeit für ein
  Nachdiplomstudium unterbrechen, oder sich dafür gar ins Ausland
  begeben, dass Sie Ihre Vorsorgeverhältnisse gegenüber den
  Sozialversicherern als auch gegenüber privaten Versicherungs-
  gesellschaften sorgfältig regeln!

Wenn Sie sich nach Beendigung Ihres Studiums selbständig machen, sind Sie selbst für Ihre Vorsorge verantwortlich. Lassen Sie sich dazu fachkundig beraten!

Etwas schwieriger wird die Situation, wenn Sie im Anschluss an Ihr Studium keine geeignete Erwerbstätigkeit finden und arbeitslos werden. Sie haben trotz Beitragsbefreiung während des Studiums bei Nichterwerbstätigkeit Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Im Krankheitsfall haben Sie allerdings lediglich Anspruch auf 30 Krankentaggelder. Sorgen Sie auch in diesem Fall für den Abschluss einer privaten Krankentaggeldversicherung, welche mit Ihren Taggeldleistungen nach 30 Tagen für Ihren Lebensunterhalt aufkommt!

Wir wünschen Ihnen einen ganz tollen Start ins Berufsleben und viel Befriedigung und Erfolg für Ihre persönliche und berufliche Zukunft!

(11.01.2011)