Verjährungsfrist für schwere Vergehen soll verlängert werden

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Verjährungsfristen bei Vergehen sollen verlängert werden; Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung

Die Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Vergehen sollen von sieben auf zehn Jahre verlängert werden, damit bei komplexen Sachverhalten nicht eine Strafverfolgung verhindert wird. Der Bundesrat hat am 12.10.2011 eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

Die Vorlage geht auf zwei gleichlautende Motionen von Nationalrat Daniel Jositsch (08.3806) und Ständerat Claude Janiak (08.3930) zurück, die vom Parlament überwiesen wurden. Sie verlangen längere Verjährungsfristen bei Wirtschaftsdelikten. Die Motionen weisen darauf hin, dass die geltenden Verjährungsfristen für grosse Fälle von Wirtschaftsdelikten so kurz bemessen sind, dass die Strafverfolgungsbehörden immer wieder auf eine Strafverfolgung verzichten oder unter extremer Zeitnot arbeiten müssen.

Da es keine präzise Definition des Begriffs „Wirtschaftsdelikte" gibt, schlägt der Bundesrat vor, die allgemeinen Verjährungsfristen im Strafrecht zu verlängern. Damit kann auch die Kohärenz des Verjährungsrechts gewahrt werden, d.h. massgeblich für die Bestimmung der Verjährungsfristen soll für alle Delikte die Schwere der Tat bzw. die angedrohte Höchststrafe sein.

Verjährungsfristen für Verbrechen genügend lang
Verbrechen und Vergehen im Bereich der Wirtschaftskriminalität verjähren in 15 bzw. sieben Jahren. In den Fällen „Oil for Food" und „Swissair", auf die sich die beiden Motionen beziehen, erwies sich die Verjährungsfrist als problematisch. Im Fall „Oil for Food" konnte wegen bereits eingetretener Verjährung gegen verschiedene Unternehmen kein Strafverfahren durchgeführt werden. Und im Fall Swissair musste innerhalb von sieben Jahren ein rechtskräftiges Urteil ergehen, weil sonst die Hälfte der angezeigten Delikte verjährt gewesen wäre.

Hingegen sind keine Fälle von Wirtschaftskriminalität bekannt, wo sich die 15-jährige Verjährungsfrist für Verbrechen als zu knapp oder als unzureichend erwiesen hätte. Der Bundesrat schlägt deshalb keine Verlängerung dieser Verjährungsfrist vor.

Abstufung berücksichtigt die Schwere der Vergehen
Der Bundesrat schlägt deshalb bei den Vergehen eine differenzierte Neuerung vor: Die Verjährungsfrist für schwerwiegende Vergehen, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht sind, soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Darunter fallen Wirtschaftsdelikte wie Geldwäscherei oder ungetreue Geschäftsbesorgung. Für leichte und mittelschwere Vergehen wie Verletzungen des Urheber- oder Markenrechts soll hingegen die Verjährungsfrist bei sieben Jahren belassen werden. Diese Abstufung trägt der unterschiedlichen Schwere der Vergehen angemessen Rechnung. Die massvolle Verlängerung der Verjährungsfrist berücksichtigt, dass einerseits Wirtschaftsdelikte meist nicht unmittelbar nach deren Begehung bekannt werden und daher oft nur Jahre später - z.B. nach dem Zusammenbruch eines betrügerischen Unternehmenskonstrukts - angezeigt werden können. Zudem sind Wirtschaftsstrafverfahren in der Regel zeitintensiv. Andrerseits nimmt bei längeren Verjährungsfristen das Risiko zu, dass die Beweiserhebung zunehmend schwieriger wird und mangels Beweisen die Strafverfolgungsbehörden Verfahren einstellen bzw. die Gerichte Freisprüche fällen müssen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. Januar 2012.

Anhänge:

Bericht (pdf, 114kb)

Entwurf (pdf, 12kb)
 
(BR, 12.10.2011)