Valiant wegen Marktmanipulation gerügt

0
1001

FINMA rügt Valiant wegen Verletzung der Marktverhaltensregeln

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst mit Verfügung vom 20. April 2012 ein im Frühjahr 2011 eröffnetes Verwaltungsverfahren gegen die Valiant Holding AG und die damalige Valiant Privatbank AG (die heutige Valiant Bank AG) ab. Die Valiant stützte im Vorfeld eines Kurssturzes vom Oktober 2010 den Kurs der eigenen Namenaktien gegen den allgemeinen Markttrend und hielt diesen künstlich hoch. Dadurch verletzte sie die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten schwer und verstiess gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Die FINMA machte der Valiant Auflagen.

Zwischen dem 18. und 21. Oktober 2010 verlor der Kurs der Valiant Namenaktie, der sich bis zu diesem Zeitpunkt stabil in einem engen Band zwischen CHF 194.– und CHF 206.– bewegt hatte, rund 22% an Wert. Der Schlusskurs am 21. Oktober 2010 betrug noch CHF 152.70. Unmittelbar eingeleitete Abklärungen der FINMA führten im Frühjahr 2011 zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens, das sich als aufwendig und komplex erwies.

Das Verfahren ergab, dass die Valiant im Vorfeld des abrupten Kurssturzes, d.h. von August bis Oktober 2010, mit ihrem Marktverhalten gegen das FINMA-Rundschreiben 2008/38 Marktverhaltensregeln verstossen hat. Die Valiant stützte durch ihren Eigenhandel den Kurs der Valiant Namenaktie in einem Ausmass, das die FINMA zum Schluss kommen lässt, dass eine aufsichtsrechtliche Verletzung der Marktverhaltensregeln (Marktmanipulation) vorlag. Wesentlich für diese Beurteilung waren folgende Aspekte:

  • Ab August 2010 bestand ein zunehmender Verkaufsdruck auf dem Kurs der Valiant Namenaktie. Die Valiant absorbierte diesen Verkaufsdruck, indem sie gezielt und in erheblichen Ausmass Valiant Namenaktien zu ihrem Eigenbestand hinzukaufte.
     
  • Das Volumen ihrer Käufe stimmte sie auf den jeweils aktuellen Kurswert ab, um zu verhindern, dass durch eine weitere Kursverschlechterung auf dem Markt weitere Verkäufe ausgelöst würden.
     
  • Das Marktverhalten der Valiant entsprach keinem echten Angebots- und Nachfrageverhalten. Die Valiant erreichte mit ihren Aktienkäufen, dass der Kurs entgegen dem allgemeinen Markttrend bis Mitte Oktober 2010 nur geringfügig zurückging und damit künstlich hochgehalten wurde.
     
  • Da die Valiant den sich stetig erhöhenden Verkaufsdruck durch ihre Käufe schliesslich nicht mehr zu absorbieren vermochte, kam es vom 18. bis 21. Oktober 2010 zu einem massiven Kurssturz. Erst danach konnte sich der Aktienkurs dem Angebot und der Nachfrage entsprechend wiedereinpendeln.

Die Valiant hat dadurch bei der Abwicklung des Eigenhandels in schwerer Weise gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen.

Die FINMA machte der Valiant in ihrer Verfügung Auflagen. Sie anerkennt aber auch, dass die Valiant im Laufe des Verfahrens Massnahmen ergriffen hat, um erkannte organisatorische Mängel zu beheben.

Der Entscheid der FINMA kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Bild: © FINMA

(FINMA, 25.04.2012)

Valiant nimmt Rüge der FINMA zur Kenntnis – geforderte Massnahmen sind bereits eingeleitet

Valiant nimmt Kenntnis von der Verfügung der Finanzmarktaufsicht (FINMA), die das Verhalten der Bank im Zusammenhang mit dem Kauf eigener Aktien zwischen August und Oktober 2010 beanstandet. Die FINMA rügt eine Verletzung der einschlägigen Marktverhaltensregeln, anerkennt aber auch die von Valiant bereits getroffenen Massnahmen. Valiant weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die heute von der FINMA verlangten organisatorischen Massnahmen bereits ab Ende 2010 aus eigener Initiative eingeleitet wurden.

Die FINMA hält in ihrer Verfügung fest, Valiant habe mit den Käufen eigener Aktien zwischen August und Oktober 2010 den Kurs der Valiant Aktie hochgehalten und dadurch die Marktverhaltensregeln der FINMA verletzt. In diesem Zusammenhang rügt die FINMA organisatorische Mängel innerhalb von Valiant.

Die Bank hatte die Aufsicht am 27. Oktober 2010 um eine Untersuchung des Handels in Valiant Aktien unter Einschluss des Verhaltens von Drittparteien gebeten. Im Rahmen ihrer umfassenden Abklärungen hat die FINMA bei Valiant keinerlei strafrechtlich relevanten Sachverhalte festgestellt. Zudem wird in der Verfügung der FINMA die Gewähr der Organe von Valiant nicht in Frage gestellt.

In ihrer Verfügung weist die FINMA die Bank an,

  1. die Mängel in der Organisation zu beheben und der FINMA bis zum 31. Mai 2012 Bericht über die eingeleiteten Massnahmen zu erstatten und
     
  2. der FINMA bis zum 30. Juni 2012 interne Richtlinien betreffend Handel in eigenen Aktien sowie Market Making einzureichen.

Die von der FINMA geforderten Massnahmen wurden von Valiant bereits ab Ende 2010 eingeleitet. Die FINMA anerkennt denn auch diese von Valiant zwischenzeitlich getroffenen organisatorischen Massnahmen.

Die Bank wird die Verfügung der FINMA nun eingehend analysieren und auch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht prüfen. Dies nicht wegen der geforderten Massnahmen, sondern wegen der Feststellung, Valiant habe gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen. Dieser Vorwurf steht auf einem unpräzisen rechtlichen Fundament und erscheint Valiant unangemessen. Dies namentlich deshalb, weil die geltenden Vorgaben der FINMA zum Marktverhalten von Effektenhändlern sehr offen und wenig präzis formuliert sind.

(Valiant-Communiqué, 25.04.2012)