Untersuchung der FINMA im Fall KPT

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Sanktionen im Fall KPT

Die FINMA schloss mit Verfügung vom 6. Januar 2012 das Verwaltungsverfahren gegen die KPT Versicherungen AG (KPT) sowie drei ihrer Führungspersonen ab. Sie stellt darin schwere Pflichtverletzungen fest. Diese betreffen insbesondere die Festsetzung des Preises von Aktien, die im Rahmen einer 2010 geplanten Fusion hätten zurückgekauft werden sollen, sowie Zahlungen aus Mandatsverträgen an Verwaltungsräte. In beiden Fällen wurden die Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten unzureichend beachtet. Aufgrund dieser Pflichtverletzungen verbietet die FINMA zwei ehemaligen Verwaltungsratsmitgliedern während vier Jahren eine leitende Tätigkeit im Finanzbereich und ordnet die Einziehung ihrer ungerechtfertigten Bezüge an. Die FINMA beauftragt Peter Eckert, vorübergehend die Führung der KPT auf Stufe Verwaltungsrat zu übernehmen und für eine ordnungsgemässe Ergänzung oder Neubestellung des Verwaltungsrats zu sorgen. Die operative Tätigkeit der KPT ist durch diese Massnahmen nicht in Frage gestellt und die Solvenzvorschriften sind eingehalten.

Seit Sommer 2010 klärte die FINMA in einem Verwaltungsverfahren ab, ob die KPT Versicherungen AG (KPT) beim geplanten Rückkauf von Aktien aus einem Mitarbeiteraktienprogramm der KPT im Zusammenhang mit der geplanten Fusion der KPT mit der Sanitas Krankenversicherung-Gruppe Aufsichtsrecht verletzt hatte.

In ihrer Verfügung vom 6. Januar 2012 stellt die FINMA fest, dass die KPT ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat. Wesentlich für diese Beurteilung waren unter anderem:

  • Die Verletzung von Sorgfalts- und Treuepflichten bei der Festsetzung des Preises von Aktien, die im Rahmen der im Jahr 2010 geplanten Fusion mit der Sanitas hätten zurückgekauft werden sollen. Die Verwaltungsräte der KPT kauften noch im Frühjahr 2010 KPT-Aktien zu einem tiefen Preis. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch der geplante Aktienrückkauf durch die KPT zu einem höheren Preis absehbar gewesen. Wäre der Rückkauf tatsächlich abgewickelt und im Sommer 2010 nicht durch die FINMA verhindert worden, hätten die betreffenden Verwaltungsräte erhebliche Gewinne erzielt. Sowohl beim Prozess der Preisfestsetzung durch den Verwaltungsrat als auch bei den Aktienkäufen einzelner Verwaltungsräte wurde nach Ansicht der FINMA Aufsichtsrecht schwer verletzt.
  • Über die vereinbarten festen Verwaltungsratshonorare und Boni hinaus bezogen mit einer Ausnahme alle Verwaltungsräte teils substanzielle Zahlungen aus Mandatsverträgen. Diesen Zahlungen standen keine zusätzlichen Leistungen gegenüber, die nicht bereits von den festen Verwaltungsratshonoraren abgedeckt waren.
  • Der Verwaltungsrat der KPT verwendete versicherungstechnische Rückstellungen, um u.a. damit den geplanten Aktienrückkauf zu finanzieren. Dies ist aufsichtsrechtlich unzulässig. Allfällig nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen stehen in der privaten Krankenversicherung ausschliesslich den Versicherten und nicht den Aktionären einer Versicherungsgesellschaft zu. Die FINMA weist die KPT deshalb an darzulegen, wie sie ihre nicht mehr benötigten versicherungstechnischen Rückstellungen zu Gunsten der Versicherten verwendet.
  • Mangelnde Sorgfalt liess der Verwaltungsrat der KPT auch bei einem hohen Darlehen walten, das er der KPT/CPT Holding AG für den Rückkauf der Mitarbeiteraktien gewährte.

Aufgrund der festgestellten Pflichtverletzungen verbietet die FINMA dem ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten und dem ehemaligen Vizepräsidenten der KPT während vier Jahren in leitender Stellung im Finanzbereich tätig zu sein und zieht deren Bezüge aus den Mandatsverträgen seit 2009 ein. Die FINMA ordnete die Suspendierung der drei weiteren in diese Vorgänge involvierten Verwaltungsräte an. Die FINMA wird eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung einreichen.

In Bezug auf die im Dezember 2011 neu eingetretenen Verwaltungsratsmitglieder der KPT wird die FINMA im Rahmen eines eingeleiteten Genehmigungsprozesses möglichst rasch prüfen, ob sie die geforderte Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Bis zum Abschluss dieser Prüfung ruhen deren Befugnisse als Organe.

Bis zur Ergänzung beziehungsweise Neubestellung des Verwaltungsrats setzt die FINMA Peter Eckert als Beauftragten mit Organstellung ein. Er ist mandatiert, die Bestellung des Verwaltungsrats durch das zuständige Wahlgremium vorzubereiten und bis dahin die KPT auf Stufe Verwaltungsrat zu führen.

Der Entscheid der FINMA stellt die operative Tätigkeit der KPT nicht in Frage. Die Ansprüche der Versicherten sind gesichert und die Solvenzvorschriften eingehalten. Die FINMA hat keine Massnahmen auf Stufe Geschäftsleitung getroffen.

Der Entscheid der FINMA kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(FINMA-Communiqué, 11.01.2012)

Untersuchung der FINMA im Fall KPT – Krankenzusatzversicherung

Die FINMA hat mit Verfügung vom 6. Januar 2012 das Verwaltungsverfahren gegen die KPT Versicherungen AG sowie einiger ihrer Führungspersonen im Privatversicherungsbereich abgeschlossen und diverse Sanktionen verhängt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft nun seinerseits, ob auch im Bereich der sozialen Krankenversicherung, namentlich bei der KPT Krankenkasse AG und der Agilia Krankenkasse AG Massnahmen angezeigt sind.

Das BAG hat am 10.01.2012 von der Verfügung der FINMA in Sachen KPT Versicherungen AG im Privatversicherungsbereich Kenntnis genommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die obligatorische Krankenversicherung durch das beanstandete Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nicht tangiert ist. Dennoch wird das BAG entsprechende Abklärungen vornehmen.

Nebst seiner laufenden Aufsichtstätigkeit hat das BAG im Jahr 2010 eine ordentliche Vor-Ort-Prüfung (Audit) bei der KPT Krankenkasse AG vorgenommen. Es wurden verschiedene Bereiche geprüft. Keine der Beanstandungen steht im Zusammenhang mit den Sachverhalten, welche den von der FINMA verhängten Sanktionen zugrunde liegen.

Da der Verwaltungsrat der KPT Versicherungen AG und der KPT Krankenkasse AG mit Ausnahme der beiden im Dezember ernannten Mitglieder zurückgetreten ist, prüft das BAG, ob der FINMA-Beauftragte vorübergehend auch die Funktionen des Verwaltungsrates der KPT Krankenkasse AG übernehmen wird. Aufgrund der Feststellungen der FINMA prüft das BAG des Weiteren, ob ausserordentliche Prüfungshandlungen und aufsichtsrechtliche Massnahmen im Grundversicherungsbereich erforderlich sind. In Frage kommt beispielsweise eine Sonderprüfung.

(BAG, 11.01.2012)

Link:

Information der KPT an ihre Kundinnen und Kunden zum Entscheid der FINMA

Siehe auch Beitrag:

Verwaltungsrat der KPT wieder komplett (09.02.2012)