Unternehmenssteuern: Den Worten müssen Taten folgen

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Parteien wollen den Standort Schweiz stärken, müssen aber den Tatbeweis noch erbringen

economiesuisse ist erfreut, dass die Parteien FDP, SVP, CVP, GLP und BDP den Steuerstandort Schweiz stärken wollen. Mit der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes nimmt die Parlamentarische Gruppe "Steuerstandort Schweiz stärken" ein zentrales Anliegen der Wirtschaft auf. Allerdings stehen die heutigen Bekundungen der Politik im Widerspruch zu ihren Taten: So drohen im Parlament mehrere Beschlüsse, mit denen unser Steuerstandort geschwächt würde. Vor diesem Hintergrund muss das bürgerliche Bündnis seine Glaubwürdigkeit erst noch beweisen.

Unser Land steht in Sachen Unternehmenssteuerpolitik unter einem beachtlichen internationalen Druck. So stört sich die EU an gewissen besonderen Besteuerungsformen der Kantone. Der entsprechende Steuerstreit ist mit Risiken für unsere Unternehmen verbunden. Zudem ist bei der Unternehmensbesteuerung der Vorsprung der Schweiz gegenüber anderen Ländern in den letzten Jahren stetig geschrumpft. Die Schuldenkrise unserer Nachbarländer hat daran nichts Wesentliches geändert. Denn diese Staaten decken ihre gestiegenen Finanzbedürfnisse vor allem über die Mehrwertsteuer.

Vor diesem Hintergrund ist es dringend nötig, eine nachhaltige Reform der schweizerischen Unternehmensbesteuerung an die Hand zu nehmen. Dazu gehören sowohl kurzfristig umsetzbare als auch mittel- und langfristige Reformen. Zu ersteren können Massnahmen gehören, wie sie die Parteien am 12. Juni 2012 vorgestellt haben. Zu letzteren gehört eine Senkung der Gewinnsteuersätze. Das ist insbesondere in Kantonen mit international tätigen Grosshandelsgesellschaften nötig. Letztlich sollen die ordentlichen Steuersätze auf ein Niveau gesenkt werden, das mit der heute privilegierten Besteuerung der mobilen Erträge solcher Gesellschaften kompetitiv ist.

Entgegen der heutigen Bekundungen handelt die Politik derzeit gerade an mehreren Fronten zu Ungunsten des Steuerstandorts. So wird im Ständerat eine Einschränkung des im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II in Kraft getretenen Kapitaleinlageprinzips diskutiert. Mit einer solchen Einschränkung würde ein erst kürzlich beseitigter Standortnachteil ohne äusseren Druck wieder eingeführt. Damit würden Investoren hierzulande wieder mit einer Steuerstrafe belegt und die Schweiz würde ihre Ausgangslage für die Bewältigung des Steuerstreits mit der EU in selbstverschuldeter Weise verschlechtern. Auch die Festlegung einer neuen Unternehmenssteuer für hohe Löhne ("Bonussteuer") wäre ein Signal in die falsche Richtung. Darüber wird das Parlament am kommenden Freitag abstimmen. Sollte die bürgerliche Mehrheit dieser neuen Unternehmenssteuer zustimmen, würden die heutigen Bekundungen der parlamentarischen Gruppe unglaubwürdige Lippenbekenntnisse bleiben.

(ots, 12.06.2012)