Uneinigkeit bei Anforderungen an AGB

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Räte weiter uneinig zu schärferen AGB-Anforderungen

National- und Ständerat bleiben sich in der Frage uneinig, welche Anforderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) künftig erfüllen müssen. Der Nationalrat hat am 14.06.2011 einen Kompromissvorschlag des Ständerats erneut abgelehnt. Nun muss die Einigungskonferenz entscheiden.

In der ersten Runde der parlamentarischen Beratung hatte der Nationalrat zunächst beschlossen, die verschärften Anforderungen an AGB aus der Revision des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu streichen.

Die Mehrheit im Nationalrat war dagegen, dass in Zukunft Gerichte Allgemeine Geschäftsbedingungen auch inhaltlich prüfen können. Vor allem für Vertreter aus den Reihen der SVP, der FDP und der CVP würde diese Bestimmung die Vertragsfreiheit zu stark einschränken.

Die Linke argumentiert derweil, dass die heutigen Regeln "toter Buchstabe" geblieben seien. Heute sei es fast unmöglich, die Missbräuchlichkeit von AGB zu beweisen.

Der Ständerat wollte jedoch dieses Herzstück der vom Bundesrat ausgearbeiteten UWG-Revision retten. Denn nach geltendem Recht ist es sehr schwierig, die Missbräuchlichkeit von AGB zu beweisen.

Die kleine Kammer schlug deshalb einen Kompromiss vor. Gelten soll die Bestimmung nur für Verträge zwischen Gewerbetreibenden und Konsumenten. In der Version des Bundesrats wären alle Geschäftsbeziehungen, also auch jene zwischen Firmen, erfasst gewesen.

Unlauter sollen zudem nur AGB sein, die in Treu und Glauben verletzender Weise ein erhebliches Missverhältnis zwischen vertraglichen Rechten und Pflichten schaffen. Die Mehrheit des Ständerats ist der Ansicht, dass mit dieser Formulierung den Bedenken der Gegner ebenso Rechnung getragen wird wie dem Bedürfnis nach einer griffigen Vorschrift.

Nationalrat gegen abstrakte Normenkontrolle

Nachdem der Nationalrat diesen Vorschlag ein erstes Mal abgelehnt hatte, beschloss er nun am 14.06.2011, einen Schritt auf den Ständerat zuzugehen. Mit 84 zu 65 Stimmen schlägt er dem Schwesterrat eine etwas andere Formulierung vor, die aber immer noch keine abstrakte Normenkontrolle ermöglicht.

Eine linke Minderheit hatte sich zusammen mit Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann vergeblich für die Variante des Ständerats stark gemacht.

(14.06.2011)