Um die AHV steht es besser als gedacht

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Neue Finanzperspektiven für die AHV

Ab etwa dem Jahr 2020 wird das Vermögen der AHV zu schmelzen beginnen und danach immer schneller schwinden. Etwa Mitte des nächsten Jahrzehnts wird die Liquidität des Ausgleichsfonds voraussichtlich unter 50 Prozent einer Jahresausgabe fallen. Das zeigen die neuesten Finanzperspektiven der AHV, die der Bundesrat am 04.05.2011 zur Kenntnis genommen hat. Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV müssen demnach ab dem Jahr 2020 zu greifen beginnen und in der Lage sein, mit dem steigenden Finanzbedarf der AHV Schritt zu halten.

Die neuen Perspektiven, mit denen die finanzielle Entwicklung der AHV bis ins Jahr 2030 abgeschätzt wird, berücksichtigen die jüngsten Erfahrungen mit der Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte und dem Strukturwandel der Schweizer Wirtschaft. Das sind zwei Faktoren, die der AHV zu höheren Einnahmen verhelfen und in früheren Perspektivrechnungen jeweils unterschätzt wurden.

Neue Annahmen zu Wanderung und Wirtschaftsentwicklung

Für die vorangehende Finanzperspektive wurde die Annahme getroffen, dass sich der jährliche Wanderungssaldo bis im Jahr 2030 auf 15'000 Personen einpendeln wird, neu wird eine Entwicklung hin zu 40'000 Personen pro Jahr angenommen. Ausgehend von diesem „mittleren“ Szenario wird zudem berechnet, wie sich eine Abweichung um plus/minus 10'000 Personen (Szenarien „Hoch“ und „Tief“) auswirken würde.

Mit dem sogenannten Strukturfaktor wird berücksichtigt, dass nicht nur die Löhne für bereits vorhandene Stellen steigen, was zu zusätzlichen Einnahmen der AHV führt, sondern dass die Wirtschaft auch neue und noch besser bezahlte Stellen schafft. Dieser Strukturfaktor, der in der vorangehenden Perspektivrechnung auf 0,2 veranschlagt war, wird neu im „mittleren“ Szenario auf 0,3 erhöht – plus/minus 0,1 in den Szenarien „Hoch“ und „Tief“.

Finanzielle Entwicklung der AHV bis 2030

Auf der Basis der aktuellen Betriebsrechnung 2010 der AHV und der beschriebenen veränderten Hypothesen zur Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft ergeben sich für die finanzielle Entwicklung der AHV die folgenden neuen Perspektiven:

  • Die Versicherungstätigkeit der AHV, das sogenannte Umlageergebnis, wird in ein paar Jahren defizitär.
  • Dieses Defizit der Versicherungstätigkeit wird ca. 2020 eine Grössenordnung erreichen, die nicht mehr durch den erwartbaren Anlageerfolg auf dem Fondsvermögen aufgefangen werden kann. Der AHV-Ausgleichsfonds wird somit ab ca. 2020 zu schmelzen beginnen.
  • Etwa Mitte des nächsten Jahrzehnts wird die Liquidität des Ausgleichsfonds unter die Grenze von 50 Prozent einer Jahresausgabe fallen. Die Finanzierungslücke wird dann etwa 4,5 Mrd. Franken pro Jahr betragen, was einem Ertragspotential von 1 Lohnprozent, respektive von 1,3 Mehrwertsteuerprozenten entspricht (Szenario „Mittel“)
  • Entwickeln sich die Rahmenbedingungen in der unteren Bandbreite der Annahmen, wird der Ausgleichsfonds bereits etwa 2020 unter 50 Prozent einer Jahresausgabe sinken (Szenario „Tief“), entwickeln sie sich hingegen gemäss den günstigeren Annahmen, wird sich dieser Zeitpunkt bis gegen 2030 erstrecken.
  • Bis 2030 wird die Finanzierungslücke rund 8.5 Milliarden Franken pro Jahr betragen (Szenario „Mittel“). Dies entspricht dem Ertragspotential von 1.9 Lohnsummenprozenten oder 2.4 Mehrwertsteuerprozenten oder alternativ dem Sparpotential einer Erhöhung des Rentenalters um 3 Jahre für Frauen und für Männer.
  • Im ungünstigen Fall (Szenario „Tief“) wird die Finanzierungslücke bis 2030 rund 11,4 Mrd. Franken pro Jahr betragen, was 2,9 Lohnsummen- oder 3,7 Mehrwertsteuerprozenten entspricht, im günstigeren Fall (Szenario „Hoch“) sind es 5,1 Mrd. Franken, respektive 1,0 Lohnsummen- oder 1,3 Mehrwertsteuerprozente.

Langfristige finanzielle Sicherung der AHV vorbereiten

Die neuen Finanzperspektiven bestätigen, dass in absehbarer Zukunft Massnahmen notwendig sein werden, um das finanzielle Gleichgewicht der AHV erhalten zu können. Aus heutiger Sicht wird es notwendig sein, den steigenden Ausgaben der AHV ab 2020 begegnen zu können und das zunehmende Defizit der AHV danach sukzessive aufzufangen. Aus heutiger Sicht bleibt ausreichend Zeit dafür, diese Massnahmen sorgfältig und zusammen mit Parteien und Sozialpartnern vorzubereiten.

Im laufenden und im nächsten Jahr sollen die Grundlagen für die entsprechende AHV-Revision vorbereitet werden. Bis Ende der nächsten Legislatur will der Bundesrat dann eine entsprechende Vorlage ans Parlament verabschieden.

(BR, 04.05.2011)