Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum geplant

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Besteuerung des Eigenmietwerts soll abgeschafft werden

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Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum geplant:

Wer Wohneigentum besitzt, muss den Eigenmietwert der Liegenschaft als Einkommen versteuern. Schuldzinsen und Unterhaltskosten kann dagegen von den Steuern abgezogen werden. Dieses System steht seit längerem in der Kritik. Der Hauseigentümerverband HEV lancierte im Januar 2009 die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“. Diese Initiative möchte Rentnerinnen und Rentnern die Wahl lassen, auf die Besteuerung des Eigenmietwerts zu verzichten und dafür die Schuldzinsen der Liegenschaft nicht mehr abziehen zu können. Die jährlichen Unterhaltskosten sollen dagegen bis zu einem Höchstbetrag von 4000 CHF abzugsberechtigt bleiben. Vollumfänglich abzugsberechtigt wären ausserdem Massnahmen, die der Energieeffizienz, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen.

Der Bundesrat hatte sich bereits im Juni 2009 gegen die Volksinitiative ausgesprochen. Er lehnt die fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung ab, welche auf Rentnerinnen und Rentner beschränkt ist. Ein indirekter Gegenvorschlag des Bundesrates zur Initiative, der auch verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Rechnung trägt, soll das Steuerrecht in Bezug auf selbstgenutztes Wohneigentum vereinfachen. In der Folge wurde bei den Kantonen, den politischen Parteien sowie den Wirtschafts-Dachverbänden ein Vernehmlassungsverfahren zum Gegenvorschlag des Bundesrates durchgeführt.

Der Gegenvorschlag sieht einen generellen „Systemwechsel“ für alle Hauseigentümer vor: Der Eigenmietwert soll in Zukunft kein steuerbares Einkommen mehr darstellen, dafür sollen die bisherigen Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgeschafft werden. Davon ausgenommen wären Ersterwerber von Liegenschaften, welche während zehn Jahren weiterhin Schuldzinsen von der Steuer abziehen könnten – dies jedoch nur in einem begrenzten Umfang. Weiterhin sollen besonders wirksame Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen ebenfalls zum Abzug zugelassen bleiben.

Am 14. März 2011 hat sich nun der Ständerat mit der Revision der Wohneigentumsbesteuerung befasst. Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ wurde vom Ständerat abgelehnt, da durch die Privilegierung von Hauseigentümer im Rentenalter zwei Kategorien von Eigentümern geschaffen würden. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat sprach sich der Ständerat für den Gegenvorschlag aus, jedoch mit einer Änderung: Effektive Unterhaltskosten bis 6000 CHF pro Jahr sowie die doppelte Summe alle fünf Jahre sollen weiterhin von der Steuer abgezogen werden können.

Das Geschäft geht nun weiter an den Nationalrat.

(17.03.2011)