Strengeres Waffenrecht kommt vors Parlament

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«UNO-Feuerwaffenprotokoll» und «UNO-Rückverfolgungsinstrument»: Botschaft zur Umsetzung verabschiedet

Der Kampf gegen die illegale Herstellung und den illegalen Handel mit Waffen soll verstärkt werden. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Mindeststandards des «UNO-Feuerwaffenprotokolls» und des «UNO-Rückverfolgungsinstruments» ins schweizerische Recht umzusetzen. Nachdem die Vorlagen in der Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen wurden, hat der Bundesrat am 25.05.2011 die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Das «UNO-Feuerwaffenprotokoll» und das «UNO-Rückverfolgungsinstrument» formulieren Mindeststandards, mit denen die Rechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten harmonisiert werden können. Damit ermöglichen sie ein effizientes Vorgehen im Kampf gegen illegale Waffenherstellung und illegalen Waffenhandel. Die beiden Vorlagen befanden sich vom 12. Mai 2010 bis zum 2. September 2010 in der Vernehmlassung. Alle Kantone, die grosse Mehrheit der politischen Parteien und der interessierten Kreise zeigten sich mit den Vorlagen grundsätzlich einverstanden, die meisten begrüssten sie.

Die Botschaft, welche der Bundesrat nun dem Parlament überweisen hat, umfasst beide Vorlagen: Einen Entwurf I zur Genehmigung und Umsetzung des «UNO-Feuerwaffenprotokolls» und einen Entwurf II, der die Änderungen enthält, die zur Umsetzung des «UNO-Rückverfolgungsinstruments» erforderlich sind. Der erste Entwurf ist dem Staatsvertragsrefendum unterstellt, der zweite dem fakultativen Referendum.

Entwurf I: Neue Datenbank über Markierungen von Feuerwaffen
Das «UNO-Feuerwaffenprotokoll» setzt die Ziele des «UNO-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität» für den Bereich der unrechtmässigen Waffenherstellung und des unrechtmässigen Waffenhandels um. Die Schweiz hat die wesentlichen Punkte bereits im Rahmen einer Schengen-Weiterentwicklung geregelt, die am 28. Juli 2010 in Kraft trat. Für die Genehmigung und vollumfängliche Umsetzung des Protokolls soll nun im Waffengesetz noch präzisiert werden, dass die Zentralstelle Waffen des Bundesamts für Polizei (fedpol) für die Bearbeitung von Begehren um Rückverfolgung mit Auslandbezug eine neue Datenbank über Markierungen von Feuerwaffen betreibt. Schliesslich wird das Verfälschen von Markierungen von Feuerwaffen, deren wesentlicher Bestandteile oder von Waffenzubehör unter Strafe gestellt.

Der Entwurf zur Genehmigung und Umsetzung des «UNO-Feuerwaffenprotokolls» sind Gegenstand des Entwurfs I. Die Genehmigung soll unter einem Vorbehalt zum Bewilligungswesen erfolgen, da gewisse Vorgaben mit dem geltenden schweizerischen Bewilligungsregime der Schweiz nicht vereinbar sind und sich zudem im internationalen Verkehr als nicht praktikabel erwiesen haben.

Entwurf II: Markierung und Registrierung
Das «UNO-Rückverfolgungsinstrument» ergänzt das «UNO-Feuerwaffenprotokoll» in den Bereichen Markierung, Registrierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Der Entwurf II umfasst die Änderungen, die zur Umsetzung dieses Instrumentes erforderlich sind. So wird etwa im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme die Aufbewahrungsdauer für Daten zur Abgabe und Rücknahme der persönlichen Waffe von bisher 5 auf neu 20 Jahre verlängert.

(EJPD, 25.05.2011)