G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Steuerstreit Schweiz - Deutschland beendet

Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben am 10.08.2011 in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.

Der von den Unterhändlern Michael Ambühl (Staatssekretär Eidgenössisches Finanzdepartement) und Hans Bernhard Beus (Staatssekretär Bundesministerium der Finanzen) paraphierte Abkommenstext respektiert einerseits den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden und gewährleistet anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche. Beide Seiten sind einverstanden, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.

Der vollständige Text des Abkommens wird wie üblich nach der Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in einigen Wochen veröffentlicht. Das Abkommen umfasst insbesondere folgende Punkte:

Um einerseits ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern und anderseits den Willen zur Umsetzung des Abkommens zu bekunden, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung in der Höhe von CHF 2 Mrd. verpflichtet. Das von den Banken vorgestreckte Geld wird anschliessend mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet.

Weiteres Vorgehen

Die Verhandlungen über das Steuerabkommen wurden im Januar 2011 auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung vom Herbst 2010 aufgenommen. Als nächster Schritt nach der Paraphierung erfolgt die Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in den nächsten Wochen. Danach müssen die Gesetzgebungsorgane beider Länder dem Abkommen zustimmen. In der Schweiz untersteht das Abkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum. Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.

(EFD, 10.08.2011)
 

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