Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen
Die Kantonalen Steuerverwaltungen anerkennen gegenseitig Spesenreglemente, die vom Sitzkanton eines Unternehmens genehmigt worden sind.
Solche Reglemente sollen dem Muster-Spesenreglement für Unternehmen, dem Muster-Zusatz-Spesenreglement für leitendes Personal und dem Muster-Spesenreglement für Non-Profit-Organisationen erstellt werden.
Bei kleineren Unternehmen, die nur wenige spesenberechtigte Personen beschäftigen, empfiehlt sich, statt ein Spesenreglement auszuarbeiten und genehmigen zu lassen, im Veranlagungsverfahren Vereinfachungen für die Spesendeklaration direkt mit dem Einschätzungsexperten zu besprechen. Einige Kantone setzen Limiten für die Genehmigung von Spesenreglementen, z.B. dass mind. 10 spesenberechtigte Personen betroffen sind.
Hier können Sie die vorerwähnten Muster-Spesenreglemente der Schweizerische Steuerkonferenz herunterladen:
• Kreisschreiben 25 (deutsche Version)
• Circolare 25 (italienische Version)
Des Weiteren können Sie hier herunterladen:
• Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises
Bitte beachten: • Änderungen an Formular und Wegleitung
• Istruzioni per la compilazione del certificato di salario risp. dell'attestazione delle rendite
• Le modifiche introdotte nelle istruzioni
Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz
(03.06.2011)