Sonova akzeptiert Entscheid der SIX Swiss Exchange
Die Sonova Holding AG informiert am 10. Juli 2012 über den Entscheid der Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange in der Frage, ob die Gewinnwarnung vom 16. März 2011 zu spät publiziert wurde. Die Sanktionskommission hat entschieden, dass die Gewinnwarnung bereits am Freitag, 4. März 2011 hätte veröffentlicht werden sollen. Die Sanktionskommission würdigt dies als Verstoss gegen die Vorschriften des Kotierungsreglements zur ad-hoc-Publizität. Dem Unternehmen wird eine Busse von CHF 2 Millionen auferlegt. Die Busse belastet die Erfolgsrechnung der Sonova nicht; entsprechende Rückstellungen sind bereits im Finanzjahr 2010/11 gebildet worden.
„Die Sonova Holding AG akzeptiert den Entscheid, obwohl wir nicht überall mit der Würdigung und Begründung durch die Sanktionskommission einverstanden sind. Wir verzichten auf einen Weiterzug“, sagt Robert Spoerry, Verwaltungsratspräsident. „Ich bin froh, dass diese Untersuchung nun abgeschlossen ist und wir ein weiteres Kapitel in Bezug auf die Ereignisse im März 2011 beenden können.“
Die SIX Swiss Exchange hatte im März 2011 in Bezug auf die Gewinnwarnung vom 16. März eine Untersuchung gegen die Sonova Holding AG eingeleitet. Das Unternehmen hatte bereits am 30. März 2011 eingeräumt, dass davon ausgegangen werden muss, dass die Gewinnwarnung einige Tage zu spät erfolgte, und hatte der SIX Exchange Regulation vollumfängliche Kooperation bei der Untersuchung zugesichert.
Über Sonova Sonova Aktien (Ticker-Symbol: SOON) sind seit 1994 an der SIX Swiss Exchange kotiert. The securities of Sonova have not been and will not be registered under the U.S. Sevurities Act an may not be offered or sold in the United States of America except pursuant to an exemption from the registration requirements under the U.S. Securities Act, or outside the United States of America in reliance on Regulation S under the U.S. Securities Act. |
Bild: © Sonova
(Communiqué vom 10.07.2012)