SKOS empfiehlt Teuerungsausgleich auf den Sozial-Grundbedarf

0
941

SKOS empfiehlt Teuerungsausgleich auf den Sozialhilfe-Grundbedarf

altDie Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfiehlt den Kantonen, 2011 auf den Grundbedarf der Sozialhilfe einen Teuerungsausgleich von 1,75 Prozent auszurichten. Alleinstehende Bezüger hätten damit pro Monat knapp 17 Franken mehr im Portemonnaie.

Seit Jahresbeginn kommt beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS-Richtlinien ein neuer Mechanismus zur Anwendung, wie die SKOS mitteilte. Der Grundbedarf wird zeitgleich und im gleichen Masse wie die Ergänzungsleistungen von AHV und IV der Teuerung angepasst.

Den neuen Mechanismus unterstützt auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK).

Ein Kaffee pro Woche oder einmal Kino pro Monat
Die Praxis strebt die Gleichstellung aller Menschen an, die Bedarfsleistungen beziehen. Konkret bedeutet das für allein lebende Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger 16.80 Franken mehr im Monat - einmal Kino oder einmal wöchentlich ein Kaffee oder ein Bier im Restaurant.

Der für den Grundbedarf ausgerichtete Betrag steigt für allein Lebende damit auf 977 Franken im Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern macht der Teuerungsausgleich etwa 10 Franken pro Kopf aus.

Aus Sicht der SKOS drängt sich die Anpassung auf, weil seit 2003 die Teuerung beim Grundbedarf nicht mehr ausgeglichen worden ist. Die Wohn- und Gesundheitskosten wurden bei der Berechnung der Sozialhilfe jeweils der realen Entwicklung der Teuerung angepasst.

Wie die SKOS unterstreicht, wird mit dem Teuerungsausgleich nicht der Grundbedarf angehoben, sondern lediglich die Teuerung angerechnet. Bisher wurde der Teuerungsausgleich der Sozialhilfe nach einem eigenen SKOS-Index berechnet. Die 230'000 Menschen, die nach neuesten Zahlen von 2009 von der Sozialhilfe lebten, sollten nicht weiter einem schleichenden Abbau durch die Teuerung ausgesetzt sein.

In den meisten Kantonen dürfte der Schritt vollzogen werden, da auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) den Teuerungsausgleich unterstützt. Wie SKOS-Präsident Walter Schmid am 03.01.2011 vor den Medien sagte, fehlt seinem Gremium noch der Überblick.

Die Westschweizer Kantone folgten der Empfehlung, obwohl in der Waadt ein leicht anderes System herrsche. Das Tessin tue sich noch schwer, Zürich dürfte den Schritt Mitte Jahr vollziehen. Bern, beide Basel, St. Gallen, Solothurn, die Innerschweiz und das Wallis folgten der Empfehlung. 

Der neue Mechanismus unterstellt ihn nun demselben zweijährigen Automatismus wie die AHV- und die IV-Renten. Das bringt auch den Kantonen und Gemeinden administrative Entlastungen. Der Bundesrat legte den Teuerungsausgleich bei AHV und IV im Herbst 2010 auf 1,75 Prozent fest.

(03.01.2011)