Die Schweiz und Irland unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen
Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Irland unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen. Wenn jedoch eine Gesellschaft eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit. Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die Nationalbanken der beiden Staaten sowie an Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.
Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Verhandlungsabschluss ein Bericht über die Revision des DBA mit Irland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Abschluss mehrheitlich zugestimmt. Bevor die Revision in Kraft treten kann, muss sie noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Anhänge:
Protokoll (Englisch) (pdf, 41kb)
Protokoll (Französisch) (pdf, 40kb)
(EFD, 26.01.2012)