Schweiz soll weiterhin im Visa-Waiver-Programm der USA verbleiben

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Verbleib im Visa Waiver Programm der USA: EJPD arbeitet Mandat aus

Der Bundesrat hat sich am 1. Februar 2012 dafür ausgesprochen, dass die Schweiz weiterhin im Visa-Waiver-Programm (VWP) verbleiben soll. Die USA knüpfen die Teilnahme am VWP indes an Bedingungen: Voraussetzung ist der Abschluss zweier Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD deshalb beauftragt, ein entsprechendes Verhandlungsmandat auszuarbeiten und Parlament und Kantone zu konsultieren. Datenschutz-Aspekten soll bei der Aushandlung der Vereinbarungen gebührend Rechnung getragen werden.

Die Schweiz nimmt als eines von 36 Ländern seit 1986 am VWP teil. Schweizer Reisenden wird dadurch ermöglicht, für touristische und geschäftliche Besuche von bis zu 90 Tagen visafrei in die USA einzureisen. Jährlich reisen rund 340‘000 Personen aus der Schweiz in die USA. Voraussetzung für die Teilnahme am VWP sind Sicherheitsstandards, welche die teilnehmenden Staaten und die USA gemeinsam festlegen. Zu diesen Standards gehören unter anderem biometrische Reisepässe oder die Bereitschaft, den US-Behörden Daten zu verlorenen und gestohlenen Pässen bekannt zu geben.

Im Oktober 2009 teilte die USA der Schweiz mit, das amerikanische Parlament habe beschlossen, die gesetzliche Basis für die VWP-Zusammenarbeit mit Drittländern anzupassen. Von den Partnerländern wird eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit verlangt. Dazu gehört der Abschluss von Vereinbarungen über den gegenseitigen automatisierten Austausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität („Preventing and Combating Serious Crime“, PCSC) und über den Austausch von Daten betreffend bekannte und mutmassliche Terroristen. Gemäss US-Angaben haben mittlerweile rund 30 der 36 VWP-Staaten die entsprechenden Abkommen abgeschlossen.

Der Bundesrat hat das EJPD nun beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ein entsprechendes Mandat für Verhandlungen mit den USA auszuarbeiten und dem Bundesrat zu unterbreiten. Die zuständigen Kommissionen des Parlaments sowie die Kantone sollen einbezogen und konsultiert werden. Bei der eventuellen Aushandlung dieser Vereinbarungen sollen die Interessen der Schweiz hinsichtlich Datenschutz und Gegenrecht gebührend berücksichtigen werden.

(BR/EJPD, 01.02.2012)