G. Kuhn Rechtsberatung Treuhand

Schärfere Gesetze gegen Lohndumping

Personenfreizügigkeit: Vernehmlassung zur Anpassung der flankierenden Massnahmen

Der Bundesrat hat am 23. September 2011 die Vernehmlassung für eine Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Die Änderungen im Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG) sowie im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) sollen zu einer effizienteren Umsetzung der flankierenden Massnahmen führen. Insbesondere sollen die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und die Durchsetzbarkeit von Normal- und Gesamtarbeitsverträgen verbessert werden.

Sieben Jahre Erfahrung im Vollzug der flankierenden Massnahmen haben gezeigt, dass diese einen wirksamen Schutz der in- und ausländischen Arbeitnehmenden vor Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen gewährleisten. Sie sorgen ausserdem für gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Betriebe.

Es hat sich herausgestellt, dass in der gegenwärtigen Gesetzgebung zu den flankierenden Massnahmen Lücken bestehen. Um diese Lücken zu schliessen, hat der Bundesrat am 23.09.2011 eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Diese schlägt die Umsetzung der folgenden Massnahmen auf Gesetzesebene vor:

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Dezember 2011.

Die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit steht in direkten Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten der bundesrätlichen Arbeitsgruppe Personenfreizügigkeit und Zuwanderung. Es handelt sich dabei um eine der vom Bundesrat entwickelten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie im diesem Bereich.

Anhang:

Gesetzesentwurf (pdf, 60kb)

(BR/EVD, 23.09.2011)
 

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