Referenzzinssatz für Mieten ändert sich nicht

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Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 2,25 Prozent

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2013 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,19 Prozent auf 2,14 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 2,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 2,13 Prozent unter- oder 2,37 Prozent überschreitet.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 2,25 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere aufgelaufene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 Prozent, Erhöhungen von Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Mietzinssenkung verrechnet werden kann.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben. Die nächste Mitteilung ist für den 2. September 2013 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

(BWO, 03.06.2013)