Meierhans befindet Schweizer Hörgeräte für "unverhältnismässig teuer"
Wer in der Schweiz ein Hörgerät kaufen muss, zahlt deutlich mehr als im Ausland. Das stellt der Preisüberwacher in einer neuen Studie fest. Falls die Preise nicht bald sänken, müsse der Staat die Beschaffung der Hörgeräte übernehmen. Als gutes Beispiel diene Norwegen.
Für seinen Preisvergleich machte Preisüberwacher Stefan Meierhans eine Umfrage in Ländern mit einem staatlichen Einkaufssystem, wie er in seinem Newsletter vom 17.06.2011 schreibt. Das Resultat ist eindeutig: Die teuersten Geräte - der sogenannten Indikationsstufe 4 - wurden in den USA zu durchschnittlich 19 Prozent und in Norwegen zu 32 Prozent des Schweizer Listenpreises eingekauft.
Für diese riesigen Unterschiede gebe es kaum eine Rechtfertigung, ist der Preisüberwacher überzeugt. Entweder verlangten die Hersteller in der Schweiz unverhältnismässig teurere Preise oder die Akustiker behielten die Rabatte einfach für sich.
40 Prozent aller verkauften Hörgeräte in der Schweiz gehören gemäss Angaben des Preisüberwachers zur teuersten Kategorie. Je günstiger die Hörgerätekategorie, desto geringer werden die Preisunterschiede.
Handlungsbedarf gegeben
Angesichts der Umfrage-Resultate sieht Meierhans Handlungsbedarf: Falls die Hörgeräte in der Schweiz so unverhältnismässig teuer blieben, "ist eine staatliche Ausschreibung, wie sie etwa in Norwegen praktiziert wird, in Bälde erneut zu prüfen", schreibt er.
Ab 1. Juli tritt in der Schweiz zudem ein neues Vergütungssystem für Hörgeräte in Kraft.Hörbehinderte erhalten künftig von der Invalidenversicherung weniger Geld für Hörgeräte als bisher: Neu gibt es eine Pauschale von 840 Franken für ein Hörgerät. Für eine Versorgung beider Ohren beträgt die Pauschale 1650 Franken. Hinzu kommen jährliche Pauschalen für Ersatzbatterien und Reparaturen.
Bisher erhielten Hörbehinderte je nach Schwere der Behinderung Höchstbeträge zwischen 1395 und 2100 Franken für ein Hörgerät und zwischen 2275 und 3355 Franken für die Versorgung beider Ohren. Die Finanzierung wurde durch einen Tarifvertrag mit den Verbänden der Hörgerätehersteller geregelt.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen erhofft sich vom neuen System einen stärkeren Wettbewerb unter den Hörgeräte-Anbietern. Der Preisüberwacher bezweifelt, dass das neue System zu tieferen Preise führen wird.
Link-Tipp:
• Ab 01.07.2011: IV und AHV vergüten Hörgeräte pauschal
(17.06.2011)