Überfällige Preiskorrektur bei Medikamenten
Bei der vorgeschriebenen Überprüfung der Medikamentenpreise ist Bundesrat Alain Berset mit der Festlegung des Wechselkurses für Auslandpreisvergleiche auf Fr. 1.29 der Pharmaindustrie stark entgegengekommen. Trotzdem versucht die Branche, die Umsetzung zu verhindern und droht mit Klagen gegen diese Preissenkungsmassnahme. Die SKS ist empört über dieses Vorgehen der Pharmaindustrie. Sie setzt sich zu Gunsten der Prämienzahler für die überfällige Senkung der Medikamentenpreise ein.
Bundesrat Alain Berset hat entschieden, die bestehende Regelung zur Überprüfung und Korrektur der kassenpflichtigen Medikamentenpreise per 1. Mai 2012 umzusetzen. Er hat den anzuwendenden Wechselkurs für den Auslandpreisvergleich auf Fr. 1.29 festgelegt. Mit diesem Kurs, der deutlich über dem aktuellen Kurs von Fr. 1.20 liegt, ist Bundesrat Berset der Pharmaindustrie bereits stark entgegengekommen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist empört über die neusten Versuche der Pharmabranche, diese Korrektur zu verhindern. Schliesslich werden zwei Drittel der kassenpflichtigen Medikamente importiert, wobei die Importeure bereits lange von einem hohen Wechselkurs von Fr. 1.58 profitieren konnten.
Sind für einzelne Unternehmen der Pharmaindustrie zur Sicherung des Schweizer Standorts unterstützende Massnahmen erforderlich, so muss dies über Instrumente der Wirtschaftsförderung geschehen. Es kann nicht sein, dass über die Krankenkassenprämien die Standortförderung bezahlt wird.
Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz zeigt sich kämpferisch: „Im Sinne der Prämienzahler unterstützen wir die Entscheidung des Bundesrats. Wir sehen darin einen Schritt in die richtige Richtung. Kann diese Massnahme jedoch nicht so umgesetzt werden, steigt der Druck zu Gunsten von Parallelimporten.“
Bild: © SKS
(SKS-Communiqué, 25.04.2012)