Personenfreizügigkeit - Was heisst das für die Schweiz?

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Personenfreizügigkeit - Was heisst das für die Schweiz?
Wer darf aus der EU in die Schweiz einwandern? Und bekommen Einwanderer Sozialhilfe? - Neun Fragen und Antworten rund um die Personenfreizügigkeit.

altDas Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU ist Bestandteil der bilateralen Verträge I und seit 2002 in Kraft. Seither dürfen Bürger der betroffenen Länder unter gewissen Auflagen in der Schweiz arbeiten. Per 1. Juni 2007 wurden die zahlenmässigen Beschränkungen für Aufenthaltsbewilligungen für die 15 alten EU-Länder (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) sowie Malta und Zypern und die EFTA-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island aufgehoben; für die EU17/EFTA-Staaten wurde der vollständig freie Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt eingeführt. Schweizer profitieren von der vollen Personenfreizügigkeit in 25 EU-Ländern.

Im 2010 hat das Volk entschieden, dass die Schweiz die Personenfreizügigkeit unbefristet weiterführen und, mit entsprechenden Übergangsfristen, auf die beiden jüngsten EU-Mitglieder, Bulgarien und Rumänien, ausdehnen will.

1. Wer darf kommen und unter welchen Bedingungen?
Bürger der EU17/EFTA-Staaten dürfen in der Schweiz wohnen und arbeiten, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Der Bewerber muss entweder einen gültigen Arbeitsvertrag über mindestens zwölf Monate vorweisen können, selbständigerwerbend sein oder über genügend finanzielle Mittel verfügen. Der Aufenthalt (B-Ausweis) wird vorerst befristet auf fünf Jahre gewährt.

2. Wer wandert überhaupt ein?
Vorwiegend hochqualifizierte Arbeitskräfte mit einem (Fach-) Hochschulabschluss. Machte diese Gruppe Mitte der neunziger Jahre noch 20 Prozent der Einwanderer aus, sind es 2010 58 Prozent. Sie stellen allein 43 Prozent der Hochschulprofessoren, und zwei von fünf Geschäftsleitungsmitgliedern der 100 grössten Schweizer Unternehmen sind Ausländer. Den Grossteil stellen Deutsche. Dank den hochqualifizierten Einwanderern erhöhte die Schweiz ihre Produktivität in den zehn Jahren bis 2005 um jährlich 0,5 Prozent, wie Arbeitsmarktprofessor George Sheldon von der Universität Basel errechnet hat. Das entspricht einem Beitrag von 2,4 Milliarden Franken ans Bruttoinlandprodukt.

3. Was passiert, wenn ein EU-Bürger arbeitslos wird?
Wie Schweizer Arbeitnehmer erhält auch er Arbeitslosengeld, sofern er in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet hat. Dabei wird auch die in den EU/EFTA-Ländern geleistete Beitragszeit angerechnet. Als Berechnungsgrundlage dient in der Regel der letzte, also der Schweizer Lohn.

4. Was, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht?
Wer die Anforderungen für Arbeitslosengeld nicht erfüllt, erhält Sozialhilfe. Selbständigerwerbende sind grundsätzlich eigenverantwortlich und müssen das damit verbundene Risiko selber tragen; sie erhalten kein Arbeitslosengeld. Auf Sozialhilfe haben sie jedoch Anspruch, die Abklärung der finanziellen Verhältnisse ist allerdings sehr aufwändig. Denn die Sozialhilfe analysiert die Wirtschaftlichkeit des Betriebes, der allenfalls auch liquidiert werden muss, um Unterstützung zu erhalten. Es werden zudem weder bestehende Schulden des Geschäfts getragen noch mangelnde Rendite kompensiert.

5. Gibt es mehr arbeitslose Ausländer in der Schweiz als früher?
Ja, aber das Verhältnis von ausländischen Arbeitslosen zu arbeitslosen Schweizern beträgt seit 1990 konstant 58 Prozent Schweizer zu 42 Prozent Ausländer. Die Arbeitslosenquote variiert stark: Bei den Ausländern sind 7,6 Prozent arbeitslos, bei den Schweizern hingegen nur 2,9 Prozent. Auch unter den Ausländern schwankt die Quote: Während sie derzeit bei Deutschen 4 Prozent beträgt, sind unter den Einwanderern aus dem Balkan saisonbedingt sogar 9,4 Prozent ohne Arbeit.

6. Wie viele arbeitslose Ausländer aus dem EU-Raum gibt es derzeit in der Schweiz?
Per Oktober 2009 waren 33'057 EU-Bürger bei den RAV registriert. Sie stellen 48,5 Prozent der arbeitslosen Ausländer in der Schweiz. Allerdings sind lediglich 1'207 der jetzt Arbeitslosen nach Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 eingewandert.

Bei 128 Personen gab es Verdachtsmomente des Betrugs an der Arbeitslosenversicherung. Erhärtet sich der Verdacht, verlieren die Betroffenen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

7. Stimmt es, dass die Zuwanderung seit Einführung der Personenfreizügigkeit zunimmt?
Ja. Über das Jahr gesehen wird der Wanderungssaldo der Ausländer (Zuwanderer minus Rückwanderer) 2009 über 70'000 Personen betragen. 2008 waren es 103'636 gewesen - mehr als je seit den sechziger Jahren. Inzwischen hat eine Trendwende eingesetzt: Im August 2010 war die Zahl der Europäer, die monatlich  neu auf den Schweizer Arbeitsmarkt kamen, auf dem tiefsten Stand seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit im Sommer 2007.

8. Wer leidet am stärksten unter Arbeitslosigkeit?
Grundsätzlich sind schlecht qualifizierte Arbeitnehmer eher gefährdet, arbeitslos zu werden, als besser ausgebildete. Angehörige der westlichen Balkannationen (Serbien und Montenegro, Kosovo, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Albanien) stellen momentan den grössten Teil der neuen Arbeitslosen. Sie laufen zugleich auch am ehesten Gefahr, ihren Job an besser ausgebildete Einwanderer aus dem EU-Raum zu verlieren.

9. Einige Parteien verlangen die Auflösung des Freizügigkeitsvertrags mit der EU. Ist das möglich?
Grundsätzlich wäre das - nach einer entsprechenden Volksabstimmung - möglich, allerdings mit schwerwiegenden Folgen: Wenn die Schweiz die Personenfreizügigkeit aufkündigt, werden automatisch alle anderen Teilverträge der Bilateralen I wegen der sogenannten "Guillotine-Klausel" ungültig. Sämtliche bilateralen Verträge müssten neu verhandelt werden.

(09.2010)