Schweiz-EU: Elftes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen
In Brüssel sind am 14.06.2011 die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union zum elften Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU (FZA) zusammengekommen. Dabei wurden die Erfahrungen mit der Umsetzung des Abkommens erörtert, das grundsätzlich gut funktioniert. Ein weiteres Thema des Treffens war die Unionsbürgerrichtlinie. Die Schweiz verzichtet auf die Aufnahme von Verhandlungen zur Übernahme dieser Richtlinie.
Die Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG; UBRL) fasst in einem Rechtsakt alle bisherigen Regelungen im Bereich der Personenfreizügigkeit zusammen. Zusätzlich berücksichtigt die UBRL die vor ihrer Verabschiedung ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die UBRL führt im Vergleich zur Personenfreizügigkeit zu zusätzlichen Ansprüchen, namentlich im Bereich der Sozialhilfe und beim Familiennachzug. Die Schweiz hält die heute geltenden Regeln für genügend und verzichtet auf die Aufnahme von Verhandlungen zur Übernahme der Richtlinie. Die Schweizer Delegation hat dies der EU im Rahmen des Gemischten Ausschusses mitgeteilt, der heute in Brüssel tagte.
Vorteile, aber auch Probleme
Was das generelle Funktionieren des Personenfreizügigkeitsabkommens angeht, zieht die Schweizer Delegation insgesamt eine positive Bilanz. Die Personenfreizügigkeit bringt der Schweizer Wirtschaft und dem Wirtschaftsstandort Schweiz zahlreiche Vorteile. Gleichzeitig wies die Delegation gegenüber der EU-Kommission darauf hin, dass die Akzeptanz bezüglich der Zuwanderung abgenommen hat und in diesem Zusammenhang zwei Volksinitiativen angekündigt wurden. Insgesamt gesehen war die Einwanderung aus dem EU-Raum in die Schweiz 2010 gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig; die Wanderungsbilanz blieb mit +41'800 Personen jedoch relativ stabil.
Weitere Themen im Rahmen des elften Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen waren die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) in der Schweiz sowie die Anpassung der Anhänge II (Sozialversicherungen) und III (Diplomanerkennung). Die FlaM wurden am 1. Juni 2004 in Kraft gesetzt, um zu verhindern, dass Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz wegen des FZA unter Druck geraten. Die Schweizer Delegation hielt fest, dass diese Massnahmen einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Abkommens leisten und überdies im Einklang mit dem Abkommen stehen.
Das kürzlich durchgeführte Treffen der trinationalen Arbeitsgruppe Deutschland-Österreich-Schweiz hat bestätigt: Dank einem aktiven Dialog zwischen der Schweiz und ihren europäischen Partnern konnten bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen (FlaM) Probleme abgebaut werden. Dies obwohl zwischen der Schweiz und der EU noch juristische Differenzen in Bezug auf die Konformität einzelner FlaM mit dem Freizügigkeitsabkommen bestehen. Dazu gehört beispielsweise auch die Umsetzung der Kautionspflicht in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen gewisser Branchen des Baunebengewerbes. Diesbezüglich gilt es noch eine Vollzugspraxis zu entwickeln.
Den Vorsitz des Gemischten Ausschusses führte der Delegationsleiter der EU, Gianluca Grippa vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD).Die Schweizer Delegation wurde von Mario Gattiker geführt, dem stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Migration.
Der Gemischte Ausschuss ist für die Verwaltung und die ordnungsgemässe Anwendung des bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommens verantwortlich. Er trifft sich mindestens einmal jährlich.
(BFM, 14.06.2011)