Bundesrat will Aufwandbesteuerung beibehalten, aber verschärfen
Der Bundesrat will die Besteuerung nach dem Aufwand reformieren. Die Steuergerechtigkeit und damit auch die Akzeptanz des Instruments sollen dadurch verbessert werden. Gleichzeitig will der Bundesrat die Standortattraktivität erhalten. Er hat am 30.06.2011 eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.
Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz ziehen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen auch künftig das Recht haben, nach ihrem Lebensaufwand besteuert zu werden. Der Bundesrat schlägt aber Massnahmen vor, um das Instrument zu verbessern:
- Die Berechnungsgrundlage soll mindestens dem Siebenfachen (bisher: dem Fünffachen) der Wohnkosten entsprechen.
- Neu soll bei der direkten Bundessteuer zusätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage von 400'000 Franken gelten. Für die kantonale Steuer wird ebenfalls ein Mindestbetrag vorgesehen, den die Kantone frei festsetzen können.
- Bei Ehegatten, die nach dem Aufwand besteuert werden wollen, müssen beide Partner sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
Für Personen, die bereits heute nach dem Aufwand besteuert werden, findet die geltende Regelung noch während fünf Jahren weiter Anwendung.
In der Botschaft wurden damit die wesentlichen Eckpunkte aus der Vernehmlassungsvorlage übernommen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden hatten sich mehrheitlich für eine Verschärfung der Aufwandbesteuerung ausgesprochen.
Reform im Zeichen verbesserter Akzeptanz
Die Besteuerung nach dem Aufwand ist in den vergangenen Jahren zunehmend auf Kritik gestossen. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen will der Bundesrat die Anwendung der Aufwandbesteuerung so verbessern, dass ihre Akzeptanz gestärkt und dabei sowohl Standortvorteilen als auch der Steuergerechtigkeit Rechnung getragen wird.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Personen, die heute nach dem Aufwand besteuert werden, weiterhin in der Schweiz wohnhaft bleiben werden. Die Reform dürfte daher beim Bund zu Mehreinnahmen führen.
Die Kantone können weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Aufwandbesteuerung in ihrem kantonalen Recht vorsehen. Der Kanton Zürich hat sich in einer Volksabstimmung im Jahre 2009 gegen die Besteuerung nach dem Aufwand ausgesprochen und diese per Anfang 2010 abgeschafft. In verschiedenen anderen Kantonen sind entsprechende politische Vorstösse hängig.
Zusätzliche Verweise:
(BR, 30.06.2011)