Parlament gibt dem Bundesrat neue Anweisungen für Krisenlagen
Beruft sich der Bundesrat in Krisenlagen auf Notrecht, soll er sich an klare Regeln halten. Das Parlament gibt der Landesregierung bei Verfügungen indes mehr Handlungsspielraum als anfänglich beantragt.
Die Gesetzesänderungen angeregt und ausgearbeitet hatte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates - unter dem Eindruck der UBS-Affäre, aber auch in Erinnerung an das Grounding der Swissair und den Fall Tinner. In diesen Fällen hatte sich der Bundesrat mit Verfügungen respektive Ausgaben auf Notrecht berufen.
Notrechts-Verordnungen weiterhin möglich
Laut der Bundesverfassung darf der Bundesrat in ausserordentlichen Lagen Verordnungen und Verfügungen ohne gesetzliche Grundlage erlassen und Ausgaben ohne vorgängigen Beschluss des Parlaments tätigen. Das soll weiterhin möglich sein, doch muss sich die Landesregierung künftig an klare Bestimmungen halten.
Erlässt der Bundesrat per Notrecht eine Verordnung, muss er spätestens sechs Monate später die gesetzliche Grundlage dafür nachliefern, ist das nicht der Fall, tritt die Verordnung ausser Kraft. Diese Frist war im Parlament umstritten. Der Ständerat hatte dem Bundesrat zunächst ein Jahr Zeit geben wollen.
Die kleine Kammer schloss sich am 16.12.2010 nun aber stillschweigend dem Nationalrat an. Er bereinigte die letzte Differenz in der Vorlage und machte diese für die Schlussbestimmung bereit.
Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments muss der Bundesrat nicht konsultieren, bevor er per Notrecht eine Verfügung erlässt. Er hat sie aber im Nachhinein zu informieren, und zwar innerhalb von 24 Stunden. Auf die anfängliche Forderung, die GPDel sei vor dem Beschluss zu konsultieren, verzichtete das Parlament.
Finanzdelegation muss konsultiert werden
Zurzeit konsultiert der Bundesrat bei Ausgaben ohne Parlamentsbeschluss in der Regel vorgängig die Finanzdelegation des Parlaments, künftig muss er das tun. Die Linke hätte den Bundesrat zwingen wollen, bei dringlichen Ausgaben von über 500 Mio. Franken vorgängig das OK der Räte einzuholen.
Als Alternative beschloss das Parlament, dass innert drei Wochen nach dem Ja der Finanzdelegation eine ausserordentliche Session stattfinden muss, falls ein Viertel der Parlamentarier dies verlangt.
(16.12.2010)